Strom für elektrisches Garagentor aus Hauptstromkreislauf?

2 Antworten

Stinker und Stänkerer gibt es überall. Nur in begrenztem Umfange braucht darauf Rücksicht genommen zu werden.

So muß auch der Blinde fürs Treppenhauslicht mitbezahlen und das Hygieneschwein, das nie duscht, sich an den Wasserkosten beteiligen. Hier scheint es sich um einen vergleichbaren Fall zu handeln. Entscheidend ist hier die vertraglich eingeräumte Befugnis zur Nutzung der Garage.

Und im übrigen: Ich kenne die örtlichen Verhältnisse natürlich nicht. Aber so manches Garagentor wird in besonderen Situationen auch als Ausgang mitbenutzt, z.B. für den Transport größerer Gegenstände etc. Da profitiert dann nicht nur der Autofahrer davon.

Die Kosten sind meines Erachtens umlagefähig, genauso wie die eines Lifts oder die der Aussenbeleuchtung. Ob der Mieter diese gemeinsamen Einrichtungen nutzt oder nicht - das ist sein persönliches Problem.