Mieter nimmt Umbau vor ohne zu fragen...

2 Antworten

Auch ein mündlicher Mietvertrag ist bindend. Wenn das Gearagentor defekt war, dann muß er dies Dir wenigstens melden und Dir eine Gelegenheit geben, dieses wieder instand zu setzen oder zu erneuern. Wenn er dies die Reparatur / den Austausch ohne Rücksprache mit Dir in Auftrag gegeben hat, dann hat er dies auch zu bezahlen, denn er war ja der Auftraggeber. Nur in Notfällen, bei denen es darum geht weiteren Schaden abzuwenden kann es rechtens sein, dass der Mieter den Auftrag erteilt; aber diese Ausnahmen sind an besondere Auflagen gebunden, die hier sicherlich nicht vorlagen.

Kündige Ihm doch schriftlich - dann hat er den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen oder er kann eine Ablöse für das eingebaute Tor fordern; diese wird aber deutlich unter den Herstellungskosten sein, denn von "neu" kann ja nicht mehr die Rede sein.

Einfach so umbauen geht auf keinen Fall und zahlen musst du das auch sicher nicht. Es war nicht mit dir abgesprochen und der Mieter hat in dein Eigentum eingegriffen.

Wenn du ihn ärgern willst, kannst du bei seinem Auszug aus der Garage sogar die Erstellung des Ursprungszustandes verlangen.