Zufahrt zur Garage soll laut Vermieter nicht zugeparkt werden

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Lach, dass kenn ich....wir haben auch so ein paar Spezialisten.........

Teilen wir das Problem auf:

  1. Die Rampe ist Privatbesitz des Vermieters. Er hat das Recht, Dir dort das Parken zu untersagen. Er kann Dich auch abschleppen lassen und Dir die Kosten in Rechnung stellen. Er hat aber auch die Pflicht Dir den freien Zugang zur Garage zu ermöglichen. Ansonsten hast Du das Recht die Miete zu mindern.

  2. Du kannst es mit dem "Schild" versuchen, aber wenn Du mit abschleppen drohst, musst Du es auch wahr machen., damit man Dich ernst nimmt. Das Problem ist aber, dass Du, weil es sich um Privatland handelt, den Abschlepper selbst zahlen und notfalls vom Falschparker einklagen mußt.. Dasselbe gilt für Deinen Vermieter, der unbefugte von seinem Land entfernen kann. Wenn Du weißt, wer der Übeltäter ist, dann gebe ihm einmal seine eigene Medizin. Er steht auf der Rampe und Du stellst Dich davor, hefte Deine Tel-Nummer an und warte ab..........Wird er "pampig", ist das Nötigung oder Hausfriedensbruch........und bei Strafrecht spielt öfftl. Land und Privatgrundstück keine Rolle ;-)

In unserer Wohnanlage parken jetzt alle ganz brav........ :-))

Hallo, du hast ohne Zweifel recht ! Ich würde um weiteren Ärger aus dem Weg zu gehen, die Garage kündigen und alternativ die Rampe als Stellplatz mieten. K. ;-)

Mach Dir ein Schild an die Garage auf dem steht: Garagenzufahrt freihalten, widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt!

Vielleicht schreckt es ja einige ab, die einfach hirnlos ihr Fahrzeug abstellen - egal wo, Hauptsache der Wagen steht.