Muss ich ins Gefängnis bei vierfacher Anklage?(zweimal Volksverhetzung, zweimal Verleumdung)?
Ich wurde vor anderthalb Jahren wegen Volksverhetzung angezeigt, in zwei Fällen, habe diese Taten auch bei der Polizei zugegeben.
Meine Autismustherapeuthin hat mich damals zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei begleitet, im Januar 2022, und dort auch erklärt, dass beide Taten(ich habe Frauen mit Kopftuch beschimpft, was mir auch sehr leidtut)
aufgrund autistischer Meltdowns geschahen.
Das ist für Nichtautisten schwer zu erklären, ich versuche es mal:
Ein Meltdown ist eine reflexartige Handlung des Autisten, die er nicht kontrollieren kann. Mögliche Symptome sind: lautes Schimpfen oder Schreien. Schlagen, Boxen und Anrempeln fremder Personen.
Das waren bei mir also Taten, die aufgrund psychischer Überlastung geschahen, also durch, wie meine Therapeutin bei der Polizei auch angegeben hat, großer Angst vor dem Islam, die ich durch Horrormeldungen in den Medien habe.
Meine Therapeutin arbeitet auch mit mir, ich habe seitdem meinen Medienkonsum stark eingeschränkt, weil dieser bei mir als enormer Trigger wirkt und mich einfach überfordert und ich habe danach auch niemanden mehr beleidigt, weil sie mir auch Strategien aufgezeigt hat, solche Meltdowns zu vermeiden.
Jetzt kam, anderthalb Jahre nach der Beschuldigtenvernehmung eine Anzeige wegen zweimal Volksverhetzung, in der die Staatsanwältin mir unterstellt, ich habe bewusst öffentlichkeitswirksam meine Ablehnung zum Islam kundtun und die Frauen in ihrer Menschenwürde herabsetzen wollen.
Diese Anschuldigungen stimmen aber nicht, es waren autistische Ausraster, aus einem Gefühl der Überforderung entstanden, und für mich nicht kontrollierbar, und es tut mir auch sehr leid.
Dank Therapie kann ich das mittlerweile kontrollieren, und es schockiert mich, dass die Staatsanwältin mir in der Anklageschrift unterstellt, ich hättte da bewusst öffentlichkeitswirksam agiert.
Hinzu kommen zwei Anzeigen wegen Verleumdung von dem Ehemann einer der beiden Frauen.
Nachdem ich seine Frau beschimpft hatte, hat er mich eine dumme ***** genannt, weswegen ich eine Gegenanzeige gemacht hatte.
Er, und seine Frau behaupteten aber, der Mann habe das nie zu mir gesagt.
Daher kam die erste Anzeige wegen Verleumdung, doch diese Verleumdung habe ich nicht begangen, er hat mich wirklich so genannt, ich hatte nur eine Gegenanzeige gemacht, trotzdem hat er mich wegen Verleumdung zweimal angezeigt, er behauptet, ich hätte Passanten gegenüber gerufen er würde mir was antun wolle,n, als ich vor ihm davonlief was ich aber nie getan hab.
Droht mir jetzt(bin nicht vorbestraft) jetzt eine Haftstrafe wegen der vierfachen Anzeige?
Und warum dauerte es anderthalb Jahre, bis die Anklageschrift kam? Bin ich für die Staatsanwaltschaft ein so schwerer Fall, dass sie anderthalb Jahre ermittelt hat?
Und wie lange dauert es vom Brief mit der dem Antrag auf Gerichtsprozess bis zum Hauptprozess?
Wie viel Zeit bleibt mir bis ich vor Gericht muss?
Prozess ist beim Amtsgericht Strafrichter/in, meine Therapeutin sagt, das ist für weniger schwere Fälle, stimmt das?
Meltdowns habe ich zwar immer noch, die verschwinden bei Autismus nie ganz, aber nur noch gegen mich selbst gerichtet und fast nur noch, wenn ich mich in meiner Wohnung befinde.
1 Antwort
Ich kann Dich beruhigen. Auf Volksverhetzung, § 130 StGB (Volksverhetzung) kennt zwar eine Mindeststrafe von 3 Monaten Haft und bis zu 5 Jahren,aber selbst im schl.immsten Fall würde es nur eine Bewährungsstrafe geben.
Nur bei Dir ist ja wohl Autismus festgestellt, sonst hättest Du keine Therapeutin. Dein Verteidiger sollte einen Gutachter beantragen und dann wird entweder eine verminderte Schuldfähigkeit gem. § 20 StGB, oder eine Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung § 21 StGB festgestellt werden, auch wenn Autismus keine seelische Störung ist, sondern ein Gendefekt, so wie das Asperger Syndrom.
Die Frage bei Straftaten ist ja immer, ob "schuldhaft gehandelt wurde" und das scheint in Deinem Fall zweifelhaft zu sein.
Sage Deinem Anwalt, dass er unbedingt Deine Therapeutin als Zeugin aufrufen lässt, um dem Gericht zu sagen, was ein "Meltdown" ist. Das nennt sich "Fachkundiger Zeuge," falls ein Gutachter abgelehnt würde.
Nein, in die Psychiatrie kommt man nur wenn man gefährlich ist.
Da Du bereits eine Therapeutin hast, wird sich ncihts ändern.
Schuldunfähigkeit wird man Dir auch vermutlich nicht zubilligen, denn Du kannst ja Recht von Unrecht unterscheiden, aber eben verminderte Schuldfäjhigkeit, weil Du diese Meltdowns eben nicht beeinflussen kannst.
Um das den Richtern klar zu machen, dafür muss ein Zeuge auftreten, der vom Fach ist.
Ich habe leider noch keinen Anwalt, da ich mir jetzt erst noch den Beratungsschein besorgen muss, und gar nicht weiß, ob mir ein Pflichtverteidiger bezahlt wird. ich habe leider nur noch bis 17. Mai Frist, um einen Zeugen zu benennen, in diesem Fall meine Therapeutin. Wie kann ich das selbst machen, wenn ich noch keinen Anwalt habe, wie beantragt man dann selbst die Anhörung einer Zeugin, in diesem Falle meine Therapeutin?
Danke für deine Antwort das hilft mir sehr weiter. Aber wird man, wenn verminderte Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung festgestellt wird, nicht in die Psychiatrie eingewiesen? Müsste ich da mit einer Einweisung rechnen, obwohl ich seit anderthalb Jahren niemanden mehr beschimpft habe und keine Gefahr für andere bin? Ich habe zumindest gehört, dass Menschen die als vermindert schuldfähig oder schuldunfähig gelten, dann oft in ein psychiatrisches Krankenhaus müssen.