fristlose kündigung und verleumdung wegen falscher verdächtigung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst einmal können "Kolleginnen" Dich nicht anklagen, sondern höchstens des Diebstahls beschuldigen. Ich sehe hier keinen Hinweis in Deiner Schilderung, dass der Vorwurf des Diebstahls tatsächlich erhärtet wurde und ein solcher nachgewiesen werden konnte. Auf welcher Basis konnte dann eine Kündigung ausgesprochen werden?

Es kann eine Kündigung zwar bei Vorliegen eines dringenden Verdachts auf Diebstahl erfolgen, jedoch muss dies auf beweiskräftige Nachweise gestützt sein. Nur eine Aussage von Kolleginnen im Sinne von "sie hat geklaut" reicht nicht aus. Der Grund für die fristlose Kündigung ist die nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses zum Arbeitgeber - und diese muss belegt werden können.

In jedem Fall kann gegen eine ungerechtfertigte Kündigung eine Klage vor dem Arbeitsgericht erfolgen. Allerdings kann dies nicht ein paar Jahre nach dem Ereignis erfolgen. §4 Satz 1 KSchG sagt

Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.

Sofern also der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Kündigung mehr als drei Wochen her ist, kannst Du dieser nicht mehr entgegentreten. Die Kündigung ist damit wirksam.

Damit gibt es höchstens Rechtsmittel auf Grundlage von §187 StGB (Verleumdung) gegen Personen, die durch Unwahrheiten zu Deiner Kündigung wesentlich beigetragen haben, aber dies solltest Du im einzelnen mit einem Anwalt klären. Die Erfolgsaussichten auf eine Kompensation der Unannehmlichkeiten sind gering, da es sehr wahrscheinlich an belastbaren Nachweisen mangelt.

Dankeschön für deine Antwort. Das mit dem § 187 wusste ich noch nicht. Ich konnte dieses Thema leider nur kurz umschreiben, es ist viel viel komplexer. Ich versuche ein Wiederaufnahmeverfahren u. a. zu bekommen und suche gerade einen Spitzenanwalt :-) Und der Verdacht des Diebstahls wurde nicht erhärtet, weil bei mir nichts gefunden wurde und die Polizei wurde auch nicht gerufen........

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Bei erwiesenem Diebstahl ist eine fristlose Kündigung kein Grund zu einer Klage.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mitarbeit im gewählten Betriebsrat / Personalrat.

Es war nicht erwiesen. Bei mir wurde nichts gefunden und die Polizei wurde auch nicht gerufen

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Musst mein Dorf verlassen, bin Krank geworden, bin in Insolvenz.

Für mich hört sich das nicht so an, als währe das gerade passiert.

Wenn einem der AG ungerechtfertigt kündigt hat man drei Wochen Zeit Kündigunsschutzklage einzureichen um das ganze auszufechten.

Hast du das gemacht? Wenn nicht, warum nicht?

2017 ist das passiert. Habe ich alles gemacht.....Arbeitsgericht bis in die 2. Instanz. Da es sich um einen Diebstahlwert über 5,99 Euro handelte, hat mein Dorfanwalt sich wahrscheinlich von meinem Exchef bestechen lassen.....Mein Anwalt meinte : "Die fristlose Kündigung wird eine fristgerechte Kündigung und wenn ich das nicht annehme, bekomme ich gar nichts. Zu dem Zeitpunkt war ich nervlich schon so am Ende und konnte einfach nicht mehr....Ich war danach auch über 1 Jahr krank und daraufhin bekomme ich jetzt volle Erwerbsminderungsrente. Ich möchte Gerechtigkeit und meinen Exchef soooooo gerne deshalb verklagen!!!! Ich wurde noch nie so gedemütigt :-(

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