Muss ich die Küche meinem Vermieter abkaufen?
Mein Freund und ich sind vor kurzem umgezogen, und wir haben uns eine neue Küche gekauft da die alte für unseren Gebrauch zu klein ist.
Die Küche die drinnen war gehört meiner Vermieterin, von meinem Freund der Kumpel hatte sich erst überlegt die Küche abzukaufen die jetzt drinnen ist hatte sich aber dann dagegen entschieden weil es bei ihm finanziell nicht drinnen ist.
Jetzt hatte ich meine Vermieterin gefragt was mit der Küche passieren soll
sie meinte entweder bleibt sie drinnen oder ich müsste ihr 200€ bezahlen. Könnte sie dann später weiter verkaufen aber die Küche wäre nicht mal 200€ wert.
Wer muss sich jetzt drum kümmern das die Küche entsorgt wird.
Sie wusste auch Bescheid das wir eine neue Küche bestellt haben und war damit auch einverstanden das wir eine neue rein machen dürfen
2 Antworten
Mit oder ohne Küche gemietet? Ohne, dann sollte es auch leer sein. Mit, dann dürft ihr ohne Zustimmung nichts.
Also im Mietvertrag steht:
vermietet werden im Haus….. folgende Räume 4 Zimmer, 1 Kammer, 1Küche …… hat das damit was zu tun ?
weil genau steht nichts drinne von das wir die Küchen Zeilen mit mieten.
Soweit besagte Küche nicht Bestandteil des Vertrages ist, da sie im Prinzip ja dem Vormieter gehört, kann die Vermieterin jetzt nicht im Nachhinein einfordern, dass ihr diese Küche käuflich erwerbt. Vermutlich ist sie ob Eurer vertraglichen Verhandlungen sogar verpflichtet die Küche selbst auszubauen bzw. das von dem Vormieter einzufordern.