Mietrecht Einbauküche?
Hallo zusammen,
meine Mutter und ich leben in einem Haus , aber in getrennte Wohnungen. Gleiche Etage. Sie hatte sich 2013 eine neue EBK gekauft und die alte entsorgt die Baujahr 1980 war.
Jetzt ist meine Mutter ins Heim gekommen.
Ich würde die EBK sehr gerne haben wollen und sie passt auch in meiner EBK die dunkel braun ist. Die von meiner Mutter ist hellbraun.
Ich habe meine Vermieterin angerufen erst hieß es ja dann wieder nein..... Aber eine andere Nachbarin die auch ausgezogen ist hat ihre eigene EBK mitgenommen, so dass die Küche leer war und ohne EBK weiter vermietet wurde.
Ich finde das mir gegenüber sehr ungerecht. Nach dem ich dieses erlebt habe, werde ich Mitglied beim DMB werden - die werden sich freuen.
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4 Antworten

- Wenn deine Mutter eine EBK gekauft, kann sie damit machen was sie will. Hat sie eine Wohnung ohne EBK gemietet, muß sie die Küche i.d.R. auch leer wieder zurückgeben, soweit nichts anderes vereinbart wurde oder nachträglich vom Vermieter akzeptiert wird
- Ob Dein Vermieter Deinen Nachbarn die Wohnung mit oder ohne was vermietet, geht dich schlicht nichts an, den in es gilt auch im Mietrecht Vertragsfreiheit, soweit die Verträge nicht gegen bestehendes Recht verstoßen.
- Wenn du eine Küche mit EBK gemietet hast mußt du die auch so wieder zurück geben. Du kannst zwar die alte aus und deine eigenen einbauen, mußt die alte beim Einzug aber wieder einbauen. Und alles fachgerecht und auf eigene Kosten und Risiko.
- Wird man dir in einem Mieterverein nichts anderes erzählen, aber das steht dir ja frei.
Möglicherweise wäre es einfacher und besser, du wechselst einfach die Wohnung?

In welchem Zustand wurde die Wohnung angemietet? Wem gehörte die Ursprüngliche Küche?
Wenn deine Mutter damals eine Wohnung mit Küche gemietet hat, dann muß bei Auszug auch eine Küche drin sein. Idealerweise lagert man die alte Küche ein und baut sie bei Auszug wieder zurück und kann dann seine eigene Küche mit nehmen. Oder man baut die neue Küche mit Zustimmung des VM ein mit der Absicht sie bei Auszug drin zu lassen und die alte zu entsorgen oder man Verhandelt mit dem VM auf einen neue Küche und dieser lässt einen neue Küche einbauen, die gehört dann natürlich dem VM.
Nur wenn die Wohnung ohne Küche angemietet wurde und ihr eine Küche eingebaut habt, habt ihr das recht diese wieder auszubauen und dem VM die Wohnung ohne Küche zu übergeben.

Nachtrag, wir hatten damals die Vermietereigene alte Küche auch nicht mehr, haben uns eine Baugleiche über EBay Kleinanzeigen dann gebraucht besorgt und eingebaut und konnten unsere Küche mit nehmen.

inwieweit hast du die Vermieterin angerufen.
Die Küche gehört deiner Mutter.... die ist die Ansprechpartnerin... nicht die Vermieterin...

was soll da nicht stimmen... der Fragesteller schreibt nix davon, das die EBK zur Wohnung gehört...da steht nur, andere Küche gekauft 2013... wenn davon nix im Mietvertrag da steht mit EBK ist das eh egal, das weiss hier aber niemand bzw wird vom Fragesteller auch nicht explizit erwähnt...

da steht die andere Küche Baujahr 1980 wurde entsorgt, wenn das die Küche der VM war dann ist es so das die Mutter eine Küche gemietet hat und wenn sie diese entsorgt und eine neue kauft kann die Tochter nicht einfach die Küche ausbauen.

War denn bei der Wohnung der Mutter die Einbauküche gemäß Mietvertrag ein Mietbestandteil? Dann ist es richtig, dass die Vermieterin das entscheiden kann...
War das aber nicht so und die Küche gehört deiner Mutter, dann hättest du dich lediglich mit deiner Mutter einigen müssen und die Küchen einfach ausbauen können.
Das stimmt so nicht, lese bitte den Kommentar von berlina76 oder von orgel, das ist der richtige Weg.