Nachmieter springt ab, Miete weiter zahlen?

2 Antworten

Du bist an deine Kündigungsfrist gebunden und musst vertragsgemäß bis zum Ende der regulären Mietdauer die Miete zahlen. Nur wenn der Vermieter die Wohnung vor Ablauf der Frist neu vermietet, darf er nicht "doppelt" kassieren. Da der Vermieter das jetzt nicht geschafft hat, hast du leider Pech gehabt. Hier kann es keine rechtsverbindlichen Zusagen des Vermieters geben, das ist alles eine Kulanzregelung. Der Vermieter muss nicht vor Ablauf der Frist jemanden finden. Und im "worst case" wirst du bei Mietende auch die Küche abbauen müssen.

Sonst hätte ich meine Mietwohnung gar nicht erst zum 01. September angemietet, sondern erst einen Monat später.

Das war dein ganz persönliches Risiko.

Hallo123951 
Fragesteller
 08.09.2022, 17:57

Vielen Dank für deine Antwort!

Dass ich aus dem Vertrag nicht so einfach rauskomme habe ich mir schon fast gedacht. Mir ging es auch eher um die Zivilrechtlichen Ansprüche um die Kosten der neuen Miete die jetzt oben drauf kommt. So einfach ist es ja eben nicht, sonst könnte der Vermieter ja auch einfach Willkürlich handeln.

Da der neue Nachmieter bereits feste Zusagen (schriftlich) gemacht hat und den Mietvertrag erhalten hat, kann daraus ja auch bereits ein Mietvorvertrag zustande gekommen sein, bei dem der Vermieter Schadensersatz einholen könnte. Da gibt es ja Urteile zu.

Wenn du beim Arzt einen Termin machst und nicht erscheinst, kann er dir ja auch die fehlende Stunde rechtmäßig in Rechnung stellen.

Meine Frage zielt eher darauf ab, wie Konkret die schriftlichen Aussagen des Vermieters sein müssen, sodass sich daraus ein Recht auf Schadensersatz ableiten lässt.

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Sunshine24de  08.09.2022, 18:22
@Hallo123951

Dem Vermieter ist das hier - mit Verlaub gesagt - doch sch**egal, da er dich ja bis Fristende in Pflicht nehmen kann. Dem Vermieter ist somit kein Schaden entstanden, sondern dir. Du hast aber gegenüber dem neuenMieter keine Ansprüche, da zwischen euch kein Vertragsverhältnis existiert. Ausnahme: Du hast mit dem neuen Mieter einen Kaufvertrag für die Küche abgeschlossen. Das erkenne ich aber nicht aus deinem Text.

Grundsätzlich hast du Recht, dass auch mündlich geschlossene Mietverträge bindend sind. Wichtig ist bei mündlichen Zusagen, zumindest irgendetwas schriftlich, in Textform oder durch Zeugen bestätigen lassen zu können. Da du bei der mündlichen Zusage des neuen Mieters vermutlich nicht anwesend warst und es nicht im Interesse deines Vermieters liegt, Schadensersatz einzufordern, den er nicht nachweisen kann, glaube ich, dass du hier realistisch keine Chance hast, außer du kannst beweisen, dass der Vermieter dir verbindlich zugesagt hat, dich vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen.

Da ich selbst Vermieterin bin, muss ich dir sagen, dass ich mich auf solche "Spielchen" noch nie eingelassen habe. Ich entlasse meine Mieter nur dann vorzeitig aus dem Vertragsverhältnis, wenn der unterzeichnete Vertrag, die erste Mietzahlung und die Kaution des neuen Mieters eingegangen sind.

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Hallo123951 
Fragesteller
 09.09.2022, 08:06
@Sunshine24de

Nochmal Danke für deine Ausführliche Antwort.

Also mir ging es auch nicht unbedingt darum, dass ich Anspruch darauf habe vorzeitig aus der Wohnung entlassen zu werden. Da bin ich vertraglich gebunden. Mir ging es eher darum, dass der Vermieter durch seine schriftliche Zusage, dass die Wohnung von jemanden neuen bezogen wird, bereits für den Schaden aufkommen muss wenn dies jetzt doch nicht der Fall ist.

Würde die alte Wohnung 800€ und die neue Wohnung bswp. 400€ monatlich kosten (fiktives Beispiel), müsste er beim Thema Schadensersatz natürlich "nur" die 400€ bezahlen und nicht die 800€ die ihn entgehen würden, wenn ich aus dem Vertrag entlassen werden würde.

Ich hätte mir natürlich auch lieber gewünscht, wenn der Vermieter mir direkt gesagt hätte, dass es zum September gar nicht mehr sicher klappen kann.

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Sunshine24de  09.09.2022, 08:13
@Hallo123951
 dass der Vermieter durch seine schriftliche Zusage, dass die Wohnung von jemanden neuen bezogen wird,

Davon steht nichts in deiner Frage! Wenn du eine schriftliche (!) Zusage des Vermieters hast, dass dein Mietverhältnis vorzeitig aufgelöst wird, weil ein Nachmieter die Wohnung übernommen hat, musst du dem Vermieter keine weitere Miete für den restlichen Zeitraum zahlen. Hier geht es aber um den konkreten Wortlaut dieser Aussage, ob man diese als rechtsverbindlich betrachten kann.

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Da der neue Nachmieter bereits feste Zusagen (schriftlich) gemacht hat und den Mietvertrag erhalten hat, kann daraus ja auch bereits ein Mietvorvertrag zustande

Was ist ein Mietvorvertrag ? Doch kein Mietvertrag.

Hallo123951 
Fragesteller
 09.09.2022, 07:55

Ein Mietvorvertrag kommt zustande, wenn beide Parteien sich einig sind, dass später ein Mietvertrag zustande kommen soll und die Mietbedingungen bekannt sind.
Dieser reicht dafür aus, dass der Vermieter dem neuen Nachmieter gegenüber Schadensersatz einfordern könnte, wenn der Mietvertrag vom Nachmieter doch nicht unterzeichnet wird.
Die große Frage ist nun, ob dieser Anspruch auch von mir gegenüber dem Vermieter gestellt werden kann, da mir dadurch schließlich auch ein Schaden entstanden ist und der Vermieter mir feste Zusagen gemacht hat, dass die Wohnung von jemand neuem bezogen wird. Dass ich aus dem Mietvertrag nicht einfach rauskomme ist mir schon bewusst, es geht eher um den Schaden durch die neu angemietete Wohnung.

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