Muss ich der Bank meinen Erstwohnsitz mitteilen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast nach den AGBs auch eine Mitteilungspflicht - darunter fällt auch die Adressänderung. Beratschlagen kannst du dich mit deinem Vater auch dann, wenn die Post an deine neue Adresse kommt. Daher macht es wenig Sinn und führt zwangsläufig nur zu Ärger, wenn du es so machst wie du oben beschreibst.

Nein. Die Bank braucht lediglich eine Adresse, wo sie Dich erreichen kann. Der Zweit- oder Drittwohnsitz ist da genau so gut.