Muss ich den Gerichtsvollzieher in mein Haus lassen wenn das nur meinen Lebensgefährten betrifft der aber nur hier gemeldet ist ( ihm gehört das Haus nicht)?

4 Antworten

Ins Haus lassen muss du ihn vermutlich nicht*, er wird sich dann aber beim zweiten Termin mit einem Durchsuchungsbeschluss wiederkommen und sich auf Kosten deines Lebensgefährten Zugang zu Wohnung verschaffen (Schlüsseldienst).

Pfänden darf er nur die Sachen deines Lebensgefährten, du solltest dein Eigentum aber belegen oder zumindest glaubhaft machen können.

*Ich kenne keinen Paragrafen, der dich dazu verpflichten würde. Bei deinem Lebensgefährten könnte es möglicherweise anders aussehen, aber auch da kenne ich keinen konkreten Paragrafen. Und mit einem Durchsuchungsbeschluss kommt er sowieso rein.

Nicht mithaften, aber die Zwangsvollstreckung in Gegenstände des Freundes ermöglichen.

Da deine Lebensgefährdin dort "wohnt" ist es auch ihre Wohnung. Der GV wird alles pfänden was er vorfindet. Du kannst aber mit Belegen die beweisen das das dir gehört alles auslösen. Fang also an Belege zu suchen.

Wärt ihr eine WG, dürfte er nur in sein Zimmer und die Gemeinschaftsräume.

An aller einfachsten ist es die Schulden zu bezahlen oder eine Ratenzahlung 6 Raten anzubieten. Das kann man in seinem Büro und er kommt erst gar nicht.

Oder wirf ihn raus :-) und meld ihn ab.

Nein lass ihn rein! Zuvor pakst Du alles wertvolle, wofür Du keine Belege hast in einen Schrank und schließt den zu. Schmuck TV, Lappi, Smartphone falls Du keine Belege dafür hast. Fahrzeuge die zugelassen sind, da lässt sich leicht der Nachweis führen auf wen die Zugelassen sind. KFZ Schein vorzeigen reicht. Bei E-Bikes must Du dann eine Rechnung haben.

Es ist halt so, das der GV auch nur schaut, ob etwas besonders wertvolles da ist. Beispiel TV hast Du einen 40zöller dort stehen fragt er nicht. Hast Du einen 60zöller UHD dort stehen fragt er nach dem Beleg. Warum? Der 40zöller ist 200€ wert, der 60zöller 2000-5000€. Fahrrad genauso. Normales Fahrrad interessiert den nicht, EBike für 5000€ schon. Dann ist es problematisch, wenn man dann keinen Nachweis führen kann, wem das gehört. Wenn keine Rechnungen da sind lässt sich die Zahlung ja mit Kontoauszügen belegen, die man kurz vorzeigt.

Mithaften must Du natürlich nicht. Bei verheirateten ist das anders.