Muss der Vater noch Unterhalt zahlen??

3 Antworten

Die Frage stellt sich erstmal ob deutsches oder Italienisches Recht gild.

Nach Deutschem Recht ist man Unterhaltspflichtig bis zum 25. Lebensjahr des Kindes oder wenn das Kind vorhehr eine Ausbildung/Studium beendet.

Macht das Kind ü18 u25 nichts, keine Schule, keine Ausbildung, kein Studium gibt es für diese Zeiträume auch keinen Unterhalt.

Das Kind ist verpflichtet seine Ausbildung/Studium zügig durchzuziehen. Ein einmaliger Ausbildungs oder Studiumswechsel ist kein Problem. Wenn das Kind aber ständig wechselt kann es auch die Unterhaltsberechtigung verlieren.

Der Unterhaltspflichtige hat Anrecht auf Nachweise wie Zeugnisse und ähnliches, die Beweisen, das das Kind das ganze auch durchziehen will.

Der Vater kann also den Unterhalt verweigern, wenn er die Ernsthaftigkeit des Studiums anzweifelt oder schon zu oft gewechselt wurde das Kind muss dann den Unterhalt Anwaltlich einfordern und Beweise bringen.

Ergo, Unterhaltszahlung einstellen und schauen wie darauf reagiert wird.

Sonja2583 
Fragesteller
 21.07.2023, 19:30

Also er ist sich ziemlich sicher das sie vielleicht am Anfang ein paar Mal hingegangen ist aber dann nicht mehr und das alles nur mit wissen der Mutter zusammen nur zum Schein macht damit er weiter Unterhalt zahlt, sie Kindergeld aus Deutschland bekommen und sie auch so weiter familienversichert ist. Da wo sie zur Uni geht werden die Studiengebühren vom Staat bezahlt. Bis zum dritten Semester. Und genau jetzt ist das 3 Semester um. Als sie damals abgebrochen hatte ist sie mit ihrer Mutter wieder nach Deutschland gezogen für ungefähr ein Jahr. Die Mutter hatte in der Zeit hier gearbeitet aber sie hat gar nichts gemacht. Und mein Mann hatte in der Zeit sogar weiterhin den Unterhalt gezahlt. Dann wollte die Tochter und Mutter nicht mehr in Deutschland wohnen und ist wieder zurück nach Italien gezogen. In dem Ort wo sie davor auch schon gelebt hatten. Wir fühlen uns ziemlich verarscht von den beiden.

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Der Vater hat Anspruch auf Nachweise, dass die Tochter "ordentlich" studiert, z.B. Nachweis der Leistungspunkte / Creditpoints.

Betreibt die Tochter kein ernsthaftes Studium kann er seine Unterhaltszahlungen einstellen.

Sonja2583 
Fragesteller
 24.07.2023, 12:10

Also kann er jetzt den Unterhalt einstellen? Sie hat es nämlich nicht bewiesen daß sie studiert

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Sonja2583 
Fragesteller
 24.07.2023, 12:49
@wilees

Ja aber in der Zeit . Es werden keine Nachweise kommen. Das hat er damals schon gesagt das er Nachweise möchte.

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wilees  24.07.2023, 16:50
@Sonja2583

Und bis zum Leistungsnachweis stellt er seine Zahlungen zumindest ruhend.

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Sonja2583 
Fragesteller
 25.07.2023, 10:08
@wilees

Er hat sich informiert es geht anscheinend nach italienischen Recht und wenn die Tochter Recht bekommen würde müsste er sogar 900 Euro bezahlen anstatt bis jetzt 400 und 250 Euro Kindergeld

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Sonja2583 
Fragesteller
 25.07.2023, 10:39
@Sonja2583

Jetzt weiß er nicht ob er den Unterhalt einstellen kann . Er denkt die ex wehrt sich und klagt dann die 900 Euro an.

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wilees  25.07.2023, 11:07
@Sonja2583

Schlicht und ergreifend - die Ex kann gar keinen Unterhaltsanspruch für die volljährige Tochter geltend machen ..... das kann nur die Tochter selbst - und diese braucht dann neben einem vermutlich in Italien einzuschaltenden Anwalt auch noch einen Korrespondenzanwalt in Deutschland - schlicht und ergreifend - ohne Leistungsnachweise gibt es kein Geld mehr desweiteren wäre ja auch noch zu klären, in welcher Höhe die Ex Unterhaltsleistungen an "das Kind" erbringt ( seit Vollendung des 18. ist auch die Mutter in Relati0n zu ihrem Einkommen zum Barunterhalt verpflichtet - sprich sie muss ihr Einkommen nachweisen ) und auch einen Nachweis, dass sie keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht ( z.B. Bescheinigung eines Finanzamtes) . Ohne beglaubigte Belege bzw. Originale hibt es halt kein Geld mehr.

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Sonja2583 
Fragesteller
 25.07.2023, 11:35
@wilees

Die Mutter wohnt ja mit der Tochter zusammen in einer Wohnung. So wie sie sagt gibt sie nebenbei einfach nur Nachhilfe Stunden . Also sie meint sie würde fast gar nichts verdienen an Geld

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Sonja2583 
Fragesteller
 25.07.2023, 11:53
@wilees

Darf ich fragen warum sie sich so gut mit dem italienischen Recht auskennen? Ich meine wir sehen es auch so wissen aber nicht ob es nach italienischen Recht auch so ist.

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wilees  25.07.2023, 12:23
@Sonja2583

Ihttps://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/kindesunterhalt-im-ausland/

ch gehe hier erst einmal von deutschten Unterhaltsansprüchen nach der Düsseldorfer Tabelle aus, da Vater in Deutschland lebt und zudem wohl auch beide eine deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Allerdings - etwas Vorsicht wäre geboten, wenn es einen Unterhaltstitel ( tituliert über die Vollendung der Volljährigkeit hinaus ) gibt.

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Sonja2583 
Fragesteller
 25.07.2023, 13:03
@wilees

Nein einen Unterhaltstitel gibt es nicht. Das mit dem Unterhalt würde immer alles untereinander geklärt. Aber müsste dann nicht auch die Tochter in Italien einen Unterhaltstitel anfordern . Und da müsste man dann doch auch belegen daß sie in den letzten Jahren auch wirklich studiert hat um darauf Anspruch zu haben oder?

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Sonja2583 
Fragesteller
 25.07.2023, 16:27
@wilees

So er gerade erfahren daß sie anscheinend nur am Anfang ein paar Mal hingegangen ist und danach nicht mehr.

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Sonja2583 
Fragesteller
 27.07.2023, 09:52
@Sonja2583

Er hat jetzt mit einer Anwältin aus Italien geredet und sie meinte er müsste trotzdem bezahlen auch wenn sie nur zum Schein studiert. Anscheinend so lange bis sie eine Festeinstellung hat. Oder bis sie 30 Jahre alt ist. Das kann doch alles nicht sein oder????

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Mit Volljährigkeit sind beide Elternteile unterhaltspflichtig!

Ich hoffe doch nicht, dass Dein Mann immer noch den vollen Satz zahlt.

Und was das Scheinstudium angeht, so müsst ihr das natürlich auch beweisen können, eine Vermutung reicht hierfür nicht aus!

Sonja2583 
Fragesteller
 21.07.2023, 19:34

Naja er wollte damals alles sehen vom Studium sie hat nie irgendwas gezeigt. Sie wollte auch damals erst was anderes studieren hat sie dann aber nicht gemacht weil sie das hatte bezahlen müssen. So hat sie das einfach genommen was umsonst war für 3 Semester. Wir sind uns sicher daß sie das alles nur macht weil sie nicht arbeiten gehen möchte. Und sich deswegen einfach nur fürs Studium angemeldet hat ohne das Ziel wirklich das durch zu ziehen. Leider gibt es so viele die zum Schein studieren .

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Alarm67  21.07.2023, 19:50
@Sonja2583

Wie gesagt, Vermutungen zählen NULL, ihr müsst das beweisen können!

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Sonja2583 
Fragesteller
 21.07.2023, 20:10
@Alarm67

Ja ich weiss. Das Problem ist das sie ihm halt nichts zeig, bzw beweist. Er hat sich schon an einem Anwalt gemeldet. Wollte halt wissen wie es aussieht wenn sie wirklich nur zum Schein angemeldet ist.

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Sonja2583 
Fragesteller
 21.07.2023, 19:37

Und nein er zahlt nicht den vollen Satz. Es sind mittlerweile nachdem er seinen Beruf wechseln musste 400 Euro . Dann bekommen sie noch aus Deutschland 250 Euro kindergeld.die beiden wohnen zusammen. Also Tochter und Mutter. Was sie in Italien noch an Unterstützung vom Staat bekommen wissen wir nicht.

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