Darlehensvertrag privat Lohnabtretung

2 Antworten

zu 1. kann es dir nicht egal sein, woher das Geld kommt? Wenn gezahlt wird, kein Job vorhanden ist, dann ist das eben so

zu 2. das sollte der nicht ausschliessen können. Und wenn: pfände den Kreditnehmer. Dann kommt du mit einem richterlichen Beschluss sicher auch bei einer Lohnpfändung raus

Kann dann der Darlehensvertrag durch den Darlehensgeber ausserordentlich gekündigt werden?

was bringt dir das?

Was sollen diese Gedankenspiele, wenn doch das Ziel die Zahlung ist. Wer schliesst denn als Darlehensnehmer so einen Vertrag ab, wenn Zahlungswille besteht. Dann benötigt man doch keine Lohnabtretung.

Wirrer Ansatz, wenn es doch eheähnlich auch noch ist.

BilboBeutlin 
Fragesteller
 31.05.2014, 14:55

Liebe Blume,

das sind lauter persönliche und nicht zielführende Nachfragen. Zum einen frage ich aus der Sicht des DaralehensNEHMERS, zum anderen kann man die Fragen auch ohne diese Art von Rückfrage beantworten. Meine Frage hat einen rein juristischen und keinen moralisch-theologischen Hintergrund. Es geht darum, was der Vertragpartner in "schlechten Zeiten" einklagen kann. Danke!

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vulkanismus  31.05.2014, 15:15

Erstens ist ein Kreditnehmer unpfändbar und zweitens kann eine Privatperson nicht pfänden.

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Kann dann der Darlehensvertrag durch den Darlehensgeber ausserordentlich gekündigt werden?

Ich habe nicht mitgezählt, die wievielte Deiner Fragen zum Darlehensvertrag das jetzt ist. Wäre es nicht besser, die Formulierung einer rechtskundigen Person zu überlassen, statt selber Handwerksarbeit leisten zu wollen. Für die Unterwerfungsklausel muß man ohnehin zum Notar.

Und zu dieser speziellen Frage: Dass man unpfändbare Ansprüche nicht abtreten kann, ist Dir bereits mittgeteilt worden.

Bei bestimmten Tätigkeiten wird zudem eine beglaubigte Abtretungsurkunde verlangt:

http://dejure.org/gesetze/BGB/411.html

Und schließlich ist es möglich, dass arbeitsvertraglich ein Abtretungsverbot vereinbart wurde, wie von Dir richtig erkannt. Dann stehst Du da und mußt doch einen gerichtlichen Titel erwirken.

BilboBeutlin 
Fragesteller
 31.05.2014, 15:16

OK, mich verwirrt in diesem Zusammenhang, dass im Internet sehr viele Vordrucke für derlei Darlehensverträge kursieren, in welchen die Abtretung von Lohnansprüchen als Sicherung formuliert werden.

Wenigstens diese Abtretung kann doch ohne Notar geschehen?

Mich verwirren die Antworten: Wie ist es denn nun konkret mit Frage 1 und 2? Bei 2. insbesondere scheine ich ein Problem zu haben. Wenn man dies dann aber irgendwie "heilen" kann, dann ist ja gut. Die allgemeine Frage lautet: Kann der Darlehensvertrag aufgrund dieser Art von Sicherheit "wenn es dumm läuft" gekündigt werden? Oder nicht? Oder hat man es dann noch selbst in der Hand?

Danke!

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BilboBeutlin 
Fragesteller
 31.05.2014, 16:17

Hmmm, vielleicht müsste ich nicht so oft nachhacken, wenn genauer bzw. vollständiger auf die gestellten Fragen eingegangen würde.

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