Scheidung: kann man eine getroffene Regelung zum Versorgungsausgleich rückgängig machen?

2 Antworten

Nur, wenn sie durch falsche Tatsachen, Prozessbetrug usw. zustande kam.

Wenn Rechtskraft eintritt, d. h. wenn die Anfechtungsfrist für die Berufung abgelaufen ist, kann nichts mehr geändert werden. Außer es liegt Prozessbetrug vor oder die Voraussetzungen eines Wiederaufnahmeverfahrens. Danach kann eigentlich nur noch der Versorgungsausgleich angepasst werden, wenn sich die Verhältnisse wesentlich verändert haben.