Muss ausgefallene Arbeitszeit nachgeholt werden?

4 Antworten

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Wie der Link von @porto richtig darstellt, ist der Arbeitnehmer in der Pflicht seinen Arbeitsvertrag einzuhalten.

Entsprechend kann der Arbeitgeber reagieren, mit einer Abmahnung. Das ist besonders mehr als ärgerlich, wenn "man nichts für die Verspätung kann".

Auch die "Krankmeldung" bei schlechten Wetterverhältnissen ist wenig glaubhaft und kann Konsequenzen haben.

Was sollte man tun - im Prinzip vorher mit dem Arbeitgeber klären, ob man nacharbeiten darf, oder sogar Urlaub nehmen muss.

Schwierig ist es immer in den Fällen, wo ein absolute Präsenz zu einer zeitlichen Vorgabe notwendig ist: Da muss man wirklich mitten in der Nacht aufstehen oder sogar am Arbeitsort übernachten.

Glücklich sind diejenigen, die ein Gleitzeitkonto haben - denn da sind auch Überziehungen in das Soll erlaubt.

Der Link von Porto ist ein super Leitfaden.

Den Anspruch auf Lohnzahlung hast Du aufgrund der Nichtableistung der Arbeit verloren (§ 611 BGB, § 326 Abs.1 Satz1 BGB i.V.m. § 441 Abs. 3 BGB. Den Lohnausfall wegen Glatteis bestätigt auch das Bundesarbeitsgericht BAG AP Nr. 58)

§ 616 BGB kommt schlicht und ergreifend gar nicht in Frage, weil der Grund für die Verspätung nicht in Deiner Person liegt, sondern allgemeiner Natur ist.

Der AG kann Dir also die Stunden vom Lohn abziehen und ist nicht verpflichtet, dich nacharbeiten zu lassen (es sei denn i.R.v. Gleitzeit). Bei plötzlichem schlechten Wetter trifft Dich kein Verschulden aber bei mehrmaliger Verspätung wegen Glatteis kann Abmahnung drohen, weil Du Dich auf die Wetterverhältnisse einstellen musst.

Nicht geleistete Arbeitszeit wegen winterlicher Witterungsverhältnisse ist selbstverständlich nachzuarbeiten. Wenn man weiss das die Fahrt zur Arbeit sich verzögern kann, dann muss man halt früher aufstehen und auch früher auf den Weg machen. Natürlich kann man im Winter bei schlechtem Wetter auch mal Urlaub nehmen, ich fürchte nur das Dein gesamter Urlaubsanspruch für die "Schlechtwettertage" im Jahr nicht ausreichen wird.

Ausgleich durch evtl. Überstunden oder Nacharbeit.Bei mehrmaligen Verstoss des Zuspätkommens kann es zur Abmahnung kommen(egal ob Schnee oder Glatteis) . Gruß Z... .