Anwesenheitspflicht nach Ausstempeln?

3 Antworten

Solange Anwesenheitspflicht besteht, ist es Arbeitszeit (die erfasst und bezahlt werden muss).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mitarbeit im gewählten Betriebsrat / Personalrat.

Gab es einen Vorfall, der dieses Vorgehen rechtfertigt? Einbruch oder ähnliches?

Dann hat der AG dafür zu sorgen, das in der Schussschicht wenigstens 2 Leute sind und zusammen gehen. Die dann auch zu bezahlen sind.

Wenn ihr Feierabend habt, dann kann euch der AG nicht länger unbezahlt im Betrieb halten.

Ja, es geht dabei um die Sicherheit. Ist nicht die beste Gegend und die Schließkraft soll am Ende aus Sicherheitsgründen nicht alleine sein. Kann ich grundsätzlich auch verstehen, aber ich finde es halt unfair, dass wir nicht gehen dürfen, aber nicht bezahlt werden.

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@Battakukki

Wenn du ausgestempelt hast , dann gehst du heim . Das andere geht dich nicht`s an .

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Der Arbeitgeber kann Dich nicht verpflichten , unbezahlt als Wachpersonal zu fungieren, soll er für Sicherheit sorgen