Darf der AG mein Verkehrsmittel vorschreiben, wenn ich während der Arbeitszeit die Arbeitsstätte wechseln muss?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schlicht und ergreifend - Dein AG kann Dir garantiert nicht vorschreiben, dass Du mit Deinem eigenen PKW zur 13 Kilometer entfernten "Zweit"-Filiale fahren musst.

Und diese Wegezeit von Filiale A nach B via Fahrrad wäre dann seitens des Arbeitgebers zu finanzierende Wegezeit ( allerdings die Wegezeit nach Dienstschluss dann wiederum nicht.)

wenn du innerhalb deiner Schicht die Arbeitsstätten wechseln sollst, dann sollte sich dein Chef mal darüber Gedanken machen wie du da am schnellsten hin kommst außer mit dem eigenen PKW, dann sollte er dir ein Fahrzeug der Firma zur Verfügung stellen.

Danke für die Antwort und ja das habe ich mir auch schon gedacht. Leider wird es in unserer Firma unterschiedlich gehandhabt: die einen haben Firmenwagen, andere wechseln wieder ihren Arbeitsplatz mit ihrem privaten PKW. Denke ich werde mal nachfragen, wie es mit Firmenwagen ausschaut, aber ich denke, dass mir das wohl verneint wird. Ich weiß nur nicht, ob er trotzdem von mir rechtlich gesehen verlangen kann, dass ich den Arbeitsplatz während der Schicht mit meinem privaten PKW wechseln muss.

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@Kloppdiwopp

es kommt darauf an was in deinen Arbeitsvertrag steht, natürlich muß ein Arbeitnehmer eine Versetzung innerhalb der Firma von unter 50 km zustimmen, aber du sollst ja an verschiedenen Orten am Tag arbeiten, das muß dir der Chef aber irgendwie vergüten, entweder mit Km Pauschale oder eben mit einen Dienstfahrzeug.

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@Kloppdiwopp

Ich weiß nur nicht, ob er trotzdem von mir rechtlich gesehen verlangen kann, dass ich den Arbeitsplatz während der Schicht mit meinem privaten PKW wechseln muss.

Diskussionslos - nein kann er nicht.

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Der Arbeitsweg ist dein Problem. Allerdings kann er dir vorschreiben, wann du da sein mußt.

Es ist ja KEIN Arbeitsweg im normalen Sinne. Es ist ja ein Arbeitsplatzwechsel während der Arbeitszeit nach Betriebs-Bedarf ohne Ausstempeln.

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@Kloppdiwopp

Dann ist der Weg Arbeitszeit. Dein AG muss das Bezahlen. Wenn er dir vorschreibt, dein eigenes Fahrzeug zu nehmen dann zusätzlich zur Arbeitszeit mit 30Cent je Km. Dennoch kann der AG festlegen wann du am anderen Arbeitsort sein musst. Und wenn du die Strecke mit deinem Fahrrad nicht schafst, dann wirst du aufs Auto umsteigen müssen.

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