Darf der AG mein Verkehrsmittel vorschreiben, wenn ich während der Arbeitszeit die Arbeitsstätte wechseln muss?
Hallo!
Mein AG hat mir mitgeteilt, dass ich in Zukunft, wenn an meinem derzeitigen Arbeitsplatz wenig oder keine Arbeit anliegt, ich nach Bedarf während der Arbeitszeit zu einer anderen Arbeitsstätte der selben Firma fahren soll. Mein jetziger Arbeitsplatz befindet sich ca. 1km von mir zuhause entfernt. Die zweite Arbeitsstätte ist 13 km entfernt.
Ich fahre nur mit dem Fahrrad zur Arbeit, soll aber dann, wenn ich zur zweiten Arbeitsstätte beordert werde nach Hause radeln und mit meinem Auto zur zweiten Arbeitsstätte fahren. Das möchte ich nicht, ich möchte die 13km aus Kosten- und Umweltgründen auch mit dem Rad fahren. Kann der AG mir vorschreiben, dass ich während der Arbeitszeit meinen privaten PKW holen muss, um die zweite Arbeitsstätte zu erreichen?
Und wie sieht es mit ausstempeln an der Stechuhr aus? Muss ich, wenn ich meinen Arbeitstag beende an der zweiten Arbeitsstätte ausstempeln oder kann ich wieder zurück zu meinem "normalen" gewöhnlichen Arbeitsplatz und dort ausstempeln?
4 Antworten
Schlicht und ergreifend - Dein AG kann Dir garantiert nicht vorschreiben, dass Du mit Deinem eigenen PKW zur 13 Kilometer entfernten "Zweit"-Filiale fahren musst.
Und diese Wegezeit von Filiale A nach B via Fahrrad wäre dann seitens des Arbeitgebers zu finanzierende Wegezeit ( allerdings die Wegezeit nach Dienstschluss dann wiederum nicht.)
wenn du innerhalb deiner Schicht die Arbeitsstätten wechseln sollst, dann sollte sich dein Chef mal darüber Gedanken machen wie du da am schnellsten hin kommst außer mit dem eigenen PKW, dann sollte er dir ein Fahrzeug der Firma zur Verfügung stellen.
es kommt darauf an was in deinen Arbeitsvertrag steht, natürlich muß ein Arbeitnehmer eine Versetzung innerhalb der Firma von unter 50 km zustimmen, aber du sollst ja an verschiedenen Orten am Tag arbeiten, das muß dir der Chef aber irgendwie vergüten, entweder mit Km Pauschale oder eben mit einen Dienstfahrzeug.
Ich weiß nur nicht, ob er trotzdem von mir rechtlich gesehen verlangen kann, dass ich den Arbeitsplatz während der Schicht mit meinem privaten PKW wechseln muss.
Diskussionslos - nein kann er nicht.
Nein, soweit geht sein Direktionsrecht nicht ‼️
Hier hast du eine vergleichbare, rechtssichere Quelle zum Thema:
https://anwaltauskunft.de/ratgeber/tipps-urteile/mit-welchem-verkehrsmittel-muss-man-zur-arbeit
......🙋
Der Arbeitsweg ist dein Problem. Allerdings kann er dir vorschreiben, wann du da sein mußt.
Es ist ja KEIN Arbeitsweg im normalen Sinne. Es ist ja ein Arbeitsplatzwechsel während der Arbeitszeit nach Betriebs-Bedarf ohne Ausstempeln.
Dann ist der Weg Arbeitszeit. Dein AG muss das Bezahlen. Wenn er dir vorschreibt, dein eigenes Fahrzeug zu nehmen dann zusätzlich zur Arbeitszeit mit 30Cent je Km. Dennoch kann der AG festlegen wann du am anderen Arbeitsort sein musst. Und wenn du die Strecke mit deinem Fahrrad nicht schafst, dann wirst du aufs Auto umsteigen müssen.
Danke für die Antwort und ja das habe ich mir auch schon gedacht. Leider wird es in unserer Firma unterschiedlich gehandhabt: die einen haben Firmenwagen, andere wechseln wieder ihren Arbeitsplatz mit ihrem privaten PKW. Denke ich werde mal nachfragen, wie es mit Firmenwagen ausschaut, aber ich denke, dass mir das wohl verneint wird. Ich weiß nur nicht, ob er trotzdem von mir rechtlich gesehen verlangen kann, dass ich den Arbeitsplatz während der Schicht mit meinem privaten PKW wechseln muss.