Muss Apotheke anderes Medikament aushändigen als auf dem Rezept weil Krankenkasse es so fordert?
Mein Vater war gestern beim Arzt und hat von diesem ein Rezept ausgestellt bekommen. In der Apotheke hat er dieses dann eingereicht, aber ein anderes Medikament bekommen als eigentlich auf dem Rezept stand. Der Apotheker hat dann laut meinem Vater gesagt, dass der Wirkstoff derselbe sei und die Krankenkasse fordere, dass das günstigere Medikament ausgehändigt würde wenn es den gleichen Wirkstoff enthält. Ich bin mir nicht sicher, ob mein Vater das richtig verstanden hat, denn ich kann mir kaum vorstellen, dass man ein anderes Medikament erhält als der Arzt verschrieben hat. Oder ist es tatsächlich so?
3 Antworten
Doch das ist so. Man nutzt da die Möglichkeit Generika zu verwenden.
Wenn der Wirkstoff der gleiche ist, dann wird das so gemacht.
Es kann in Einzelfällen jedoch schwierig sein, denn manchmal haben Kranken zu anderen Inhaltsstoffen Wechselreaktionen udn so kann die gewünschte Wirkung ausbleiben, oder Nachteile eintreten.
Das ist gesetzlich geregelt. Die Krankenkassen haben mit Herstellern sogenannte Rabattverträge abgeschlossen. Der Apotheker ist verpflichtet, den Rabattvertrag zu beachten - ansonsten wird ihm von der Kasse das medikament nicht bezahlt.
Dein Vater liegt da richtig. Es ist egal welcher Name auf dem Rezept steht, der Apotheker muss zusehen, dass er das günstigere Medikament herausgibt wenn es mehrere gibt, die den gleichen Wirkstoff enthalten. Es kann auch sein, dass die Versicherung von deinem Vater mit dem Medikamentenhersteller einen Rabattvertrag ausgehandelt hat. Dann muss der Apotheker das Medikament von dem "Partnerhersteller" verkaufen. So ist es nunmal.