Muss eine Zahnarzt-Rechnung in dem Jahr eingereicht werden, wann diese bezahlt wurde oder kann ich 2 Jahre lang Rechnungen sammeln?

2 Antworten

Wenn es um die private Krankenversicherung geht, hast Du 3 Jahre Zeit, die Rechnungen einzureichen. Das gilt für Verträge mit Abschlussdatum ab 1.1.2008. Falls davor abgeschlossen, sind es nur 2 Jahre.

Oder meinst Du etwas anderes?

Ich nehme an, du meinst das Einreichen der Zahnarzt-Rechnung bei der Ek-steuererklärung.

Diese mußt du in dem Jahr in dem du sie bezahlst einreichen.

Sammeln gilt nicht.