Müssen Versicherungsmakler ebenfalls ein Beratungsprotokoll anfertigen?
Müssen Versicherungsmakler ebenfalls ein Beratungsprotokoll anfertigen oder ist man sonst auf andere Weise gegen die Verkaufsstrategien und "Schönreden" der Makler geschützt? Wenn mir ein Makler eine Versicherung verkauft, die ich absolut nicht brauche oder nicht dem entspricht was zu mir passen würde, wie kann man dann dagegen vorgehen? Gibt es hier ebenfalls Protokolle, was der Makler einem empfohlen hat?
1 Antwort
Auch Versicherungsmakler müssen ein Beratungsprotokoll ausfüllen. Die meisten Versicherungsmakler nutzen das empfohlene Protokoll nach der Vermittlerrichtlinie. Ein Versicherungsmakler redet nichts schön und setzt auch keine besonderen Verkaufsstrategien an.
Das Protokoll hat folgende Punkte
- Wünsche und Bedürfnisse des Kunden
- Rat und Begründung
- Kundenentscheidung
- Marktuntersuchung
Ich hoffe du kennst den Unterschied der einzelen Versicherungsberufe.
Ein Versicherungsvertreter ist der Erfüllungsgehilfe einer Versicherung (siehe hierzu § 84 HGB, Handelsvertreter). Er arbeitet in der Regel für eine oder mehrere Versicherungen (Mehrfachagenten).
Ein Versicherungsmakler ist ein Erfüllungsgehilfe bzw. Sachverwalter des Kunden. (siehe hierzu § 93 HGB; Handelsmakler). Er ist unabhängig von allen Versicherungen. Hat gegenüber dem Kunden eine höhere Haftung als ein Versicherungsvertreter.
Ich habe den Vergleich nur geschrieben und das mache ich sehr oft, damit die Menschen hier mal einen Unterschied kennenlernen. Ich denke das die Mehrzahl der Menschen in Deutschland den Unterschied nicht kennt. Dann kommt noch hinzu, das die unseligen Verbraucherschützer diesen Unterschied bewußt nicht darstellen um die Menschen unwissend zu halten.
Hallo Niklaus, auf jeden Fall auch von mir ein DH.
@Benjicux nur weil jemand Geld mit etwas verdient, zieht er nicht automatisch Menschen über den Tisch.
Die Antwort finde ich sehr gut und ausführlich. Nicht zuletzt verdient aber auch ein Versicherungsmakler mit dem Vermakeln von Versicherungen sein Geld.