Fällt es auf den Kunden zurück, wenn der Versicherungsmakler falsche Angaben macht?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wenn du unterschrieben hast ? du bekundest mit deiner unterschrift alle angaben nach besten gewissen gemacht zu haben.also dürfte es rechtsverbindlich sein. deinen hausarzt hast du von der schweigepflicht zusätzlich entbunden. diese infos bekommen die versicherungen IMMER raus.

wenn du einen zeugen hättest könnte man eventuell was unternehmen. wenn der makler absichtlich dies "unterschlägt" du aber davon ausgegangen bist das ER die angaben Richtig eingetragen hat.

man muss sich die zeit einfach nehmen die verträge auch durchzulesen.

Beide haben mit Ärger zu rechnen.

Der Kunde hat es unterschrieben udn der Makler hat angestiftet.

Fest steht auf jeden Fall, dass die Versicherung von dem Vertrag zurücktreten kann und keinen Cent zahlen muss. Was die Schuldfrage betrifft, denke ich, dass der Kunde am Ende der große Verlierer sein wird. Denn seine Unterschrift macht den Vertrag ja erst wasserdicht. Und wenn er etwas unterschreibt, was so nicht korrekt ist, dann trägt er meiner Meinung nach aucgh die Verantwortung dafür.