Hallo,
soweit ich das verstehe ist das Kind auch noch nicht ehelich, was leider Gottes von unserer schönen (unfairen) Gesetzes- und Gerichtsentscheidungslage in Deutschland immer wieder viel zu sehr pro Mütter und Contra Väter entschieden wird.
Ich kann Dir aus persönlicher Erfahrung folgendes Raten:
1.) Vergiss das alleinige Sorgerecht. Das ist ein Relikt, welches wenn überhaupt fast nur Mütter zugesprochen bekommen, weil die vor Gericht besser heulen können als Männer, es geht also zunächst um das Aufenthaltsbestimmungsrecht
2.) Deine Freundin ist mit Kind abgehauen, ich weiß leider nicht, wie alt Dein Sohn ist, aber je nach Alter bekommt die Mutter pro forma immer das Kind zu gesprochen, es sei denn Du kannst nachweisen, dass sie dem Kind schadet, wobei seelische Schäden und das Kindeswohl deutsche Gerichte und Jugendämter ja bekanntermaßen nicht interessieren, also musst DU klare Fakten haben und die auch beweisen können
3.) Geh am besten schon mal zur Bank, nimm einen Kredit auf und such Dir einen verdammt guten, engagierten und fähigen Anwalt. Frag hierzu Leute, die positive Erfahrungen mit ihrem Anwalt gemacht haben, am besten im vergleichbaren Rahmen. Es gibt inzwischen viele Vereine und Verbände, die sich genau um diese Problematik kümmern, nämlich die Rechte von Männern in Sorgerechtsfragen. Am Besten wendest DU Dich an einen solchen Verein.
Viele Grüße und viel Erfolg
Andreas