Tina hat es ja schon umfassend beantwortet. Genau gesagt ist man mit dem Minijob nicht Sozialversicherungspflichtig, was nach dem typischen Rechtsdeutsch aber nicht bedeutet, dass man sozialversicherungfrei ist (ja ich weiß das klingt verwirrend).

Zunächst bedeutet das aber auf jeden Fall, dass man sich nicht selbst kranken- und Pflegeversichern muss, wenn man z. B. familienversichert ist und keine eigenen Beiträge in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen muss. Tina beschreibt ja auch schon die Möglichkeit der Aufstockung, also Zahlung in die Rentenkasse, wenn man z. B. Riestern will.

Sozialversicherungspflichtig wird man ab 401,- Euro.

Viele Grüße

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Also verstehe ich richtig, dass Du direkt zum Orthopäden gegangen bist, ohne Überweisung Deines Hausarztes. Der einfachste Weg wäre, wie die Kollegen schon angedeutet haben, Überweisung zum Hausarzt geben lassen und sich dann von dort an einen Orthopäden überweisen lassen.

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Hallo,

eine gute Versicherung zu den von Dir genannten Kriterien ist nur machbar, wenn Du sehr jung bist, ansonsten wirst Du zu dem Preis nichts wirklich vernünftiges finden. Hinzu kommt, dass eine echte 100% Erstattung in Deutschland nicht zu haben ist, entweder der Festzuschuss wird verdoppelt (diverse Versicherer sprechen dann von 100%, ist aber de facto eine Werbelüge) oder Du erhältst nach Vorleistung der Krankenkasse insgesamt, also mit dem Festzuschuß, maximal 90% der Rechnungssumme erstattet. Auf deutsch, 10% Zuzahlung hast Du immer. Zahnersatzversicherungen für den Preis gibt es also durchaus, allerdings Brille, Heilpraktier und Co. und das zu dem Preis, da wirst Du nichts vernünftiges finden, es sei denn Du bist um die 20.

Viele Grüße

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Hallo,

über die Anzahl der Anläufe ist mir nichts bekannt. Da offensichtlich bislang kein Verfahren eröffnet wurde, kannst Du bestimmt wieder damit beginnen.

Wenn Du hoch verschuldet bist, frage ich mich allerdings, wovor Du im Falle einer Insolvenz Angst hast. Zunächst mit einer Insolvenz lebst Du erst mal viel ruhiger, weil Du nicht ständig befürchten musst, dass Dir jemand Gehalt pfändet oder in Dein Konto hinein (falls Du noch kein pfändungsfreies Konto hast).

Was Du Dir in Zukunft allerdings abschminken kannst sind Dinge wie: Überziehungskredit, Kredite überhaupt, Kundenkonten bei Versandhäusern (inklusive vieler Internetversender), Handyverträge. De facto also alles das, womit man wunderbar neue Schulden aufbauen kann. Du wirst Dich vermutlich auch daran gewöhnen müssen, mit Deinem Geld aus zu kommen und künftig mehr mit Bargeld, statt bargeldlos zu bezahlen und wichtig ist auch zu Wissen, dass es nach den sechs Jahren bei vielen nicht vergessen ist. So wird die Insolvenz nach der Restschuldbefreiung noch 2 KALENDERjahre in der Schufa stehen, Du bist also dann die nächsten 10 Jahre insgesamt finanziell gesehen eine unerwünschte Person.

Allerdings hast Du in der Insolvenz Zeit und Ruhe Dir Gedanken zu machen, wie man mit Geld umgeht und lernt nicht über seine Verhältnisse zu leben. Das ist von meiner Seite nicht böse gemeint. Meiner Meinung nach lebt jeder über seine Verhältnisse, der mehr Geld ausgibt, als er einnimmt oder das Geld anderer Leute, also geliehenes Geld, ausgibt.

Viele Grüße

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Hallo Carinah,

ob es sich lohnt oder nicht hängt von Deiner persönlichen finanziellen Situation ab, also einerseits, ob Du Dir eine Hausratversicherung oder extra Fahrradversicherung leisten kannst oder willst oder ob Du die 100,- Euro lieber aus eigener Tasche zahlst.

Du solltest Dich also fragen, was Dich teurer kommt, wenn Deine Versicherung so teuer ist, dass Du Dir einmal im Jahr davon ein neues Fahrrad kaufen könntest ist der Sinn wohl eher nicht gegeben.

Viele Grüße

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Hallo,

auch ich bin eher skeptisch, was die private Unfallversicherung betrifft. Im Endeffekt gibt es nur zwei wirklich sinnvolle Absicherungen in der Unfallversicherung und das sind 1. die Invaliditätsabsicherung (Invaliditätssumme) und die Todesfallsumme, die als Vorschußleistung gezahlt wird, wenn man Invalide wird. Wie Niklaus bin ich auch der Meinung, das alle anderen Komponenten teuer und sinnfrei sind. Die Unfallrente halte ich persönlich für vollkommen sinnfrei, sie ist keine echte Alternative für eine Berufsunfähigkeitsrente, denn die wenigsten werden durch einen Unfall berufsunfähig.

Viele Grüße

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Hallo,

in der Regel gibt es verschiedene Fristen, wann Schufaeinträge wieder gelöscht werden. Genaueres findest Du auch hier: http://www.schufa.de/de/private/wissenswertes/gespeicherteinformationen/speicherfristen/speicherfristen.jsp

Allerdings kommt es immer mal wieder vor, dass eine Löschung vergessen wurde. Hier hilft ein nettes Schreiben an die Schufa. Einmal im Jahr hast Du auch die Möglichkeit, kostenfrei eine Selbstauskunft zu erhalten und hier zu kontrollieren, welche Einträge Du hast, alternativ dazu gibt es einen einmalig kostenpflichtigen Online-Zugang.

Viele Grüße

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Hallo,

das kommt auf Dein sonstiges Einkommen bzw. Deinen Status an. Wenn Du neben einer Anstellung selbstständig bist, bekommst Du ja einmal im Jahr einen Fragebogen von Deiner Krankenkasse, hier kannst Du dann Deine Selbstständigkeit eintragen. Wenn Du viele Einnahmen erwartest aus der Selbstständigkeit hilft im Zweifelsfall der Anruf bei Deiner KK.

Viele Grüße

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Hallo,

Dein Bank irrt und das Amtsgericht wird Dich wieder wegschicken. Bei den Leistungen nach Bildung und Teilhabe handelt es sich um zweckgebundene Sozialleistungen, die nicht gepfändet werden dürfen. Du kannst Deine Bank auf §850k, Absatz 2, Satz 2 ZPO verweisen.

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Hallo,

im Endeffekt ist das ganz einfach. Du kannst ihn auf 401,- Euro anstellen, dann zahlst Du (bzw. ihr zusammen) 15,5% davon Krankenversicherung, je Nachdem ob er Kinder hat noch 1,75 oder 2,25% Pflegeversicherung, 19,9% Rentenversicherung, 3 % Arbeitslosenversicherung und Du musst ihn noch bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden.

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Hallo,

im Endeffekt haben Helge und Thekla schon alles gesagt, trotzdem bekommst Du von mir noch einen oben drauf.

Die Auslandsreisekrankenversicherung kostet im Jahr für einen Single etwa 8 bis 12 Euro, für eine ganze Familie komlett um die 16 Euro. Bei dem Preis fragt man nicht, ob man es braucht, man tut es einfach und denkt nicht mehr länger darüber nach.

Allerdings sollte man wie bei allen Versicherungen die Bedingungen ordenlich vergleichen, denn hier gibt es, wie bei allen Krankenversicherungen, kleine aber feine Unterschiede.

Viele Grüße

Andreas

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Hallo,

das ist wirklich die Frage, ist es Sport im Rahmen der Tätigkeit, also z. B. Dienstsport oder ist es eine Sportgruppe des Arbeitgebers, die nach der Arbeit angeboten wird?

Beim Dienstsport ist es ein Arbeitsunfall, beim Freizeitsport in der Sportgruppe nicht.

Viele Grüße

Andreas

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Hallo,

nun ich weiß nicht ob Du, äh Deine Nachbarin natürlich, einen Titel hat (also einen Gerichtsbeschluss über den Unterhalt), solche Dinge klärt man am Besten vor Gericht.

Viele Grüße

Andreas

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Hallo,

momentan propagiert es von allen Seiten, sein Geld in Sachwerte zu investieren, z. B. in geschlossene Fonds, Gold und ähnliches. Allerdings ist das mal wieder ein Trend. Ich persönlich würde Risiko immer streuen, also sichere Anlagen, risikoreiche und risikoarme Anlagen wählen.

Das Risiko bei der Fondspolice ist auch weniger die Fondsentwicklung als die Tatsache, dass die Menschen heute länger leben, was dagegen der Vorteil der klassischen Rentenversicherung ist.

Viele Grüße

Andreas

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Hallo Jacobus,

meiner Meinung nach macht das keinen Sinn! (steinige mich Niklaus)

Warum? Das Problem bei der Rürup-Rente ist, dass aufgrund der Steuererleichterung bei der Einzahlung auch bei der Auszahlung eine Versteuerung stattfindet, man nennt das voll nachgelagerte Besteuerung. Leider trifft das auch auf die Berufsunfähigkeitsrente in dem Falle zu. Also macht eine BU-Versicherung gekoppelt an eine Basis-Rente nur Sinn, wenn es sich um eine BUZ, also eine BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung handelt, die im BU-Fall Deine Beiträge weiter zahlt.

Hinzu kommt noch, dass viele gute Basisrentenversicherer keine gute BU haben. Grade als Selbstständiger solltest DU nämlich besonders bei der Wahl Deiner BU-Versicherung aufpassen! (Thema: Umorganisiationsklausel)

Viele Grüße

Andreas

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Hallo,

also da es sich bei Deinem Auto um einen Jahreswagen handelt macht es offenbar keinen Sinn, weil die 12 Monate ja schon vergangen sind, oder?

Viele Grüße

Andreas

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Die einzige Alternative, die Du hast wäre eine Risikolebensversicherung mit einem Bezugsrecht nur für Deine ehelichen Kinder einzurichten, denn Versicherungsauszahlungen sind von der gesetzlichen Erbfolge ausgenommen. Dein Restliches Vermögen dann noch zu Lebzeiten verjücken und schon hat Dein nicht-ehelicher Erbe keinen Cent von seinem wohlverdienten Erbe.

Ich muss mich allerdings dem Tenor der Antwortenden hier anschließen, natürlich zerstreiten sich Menschen, vor allem, wenn es ums Geld geht, aber wegen einem Pflichtteil so einen Bohei zu machen, da fehlt mir jegliches Verständnis.

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Hallo,

soweit ich das verstehe ist das Kind auch noch nicht ehelich, was leider Gottes von unserer schönen (unfairen) Gesetzes- und Gerichtsentscheidungslage in Deutschland immer wieder viel zu sehr pro Mütter und Contra Väter entschieden wird.

Ich kann Dir aus persönlicher Erfahrung folgendes Raten:

1.) Vergiss das alleinige Sorgerecht. Das ist ein Relikt, welches wenn überhaupt fast nur Mütter zugesprochen bekommen, weil die vor Gericht besser heulen können als Männer, es geht also zunächst um das Aufenthaltsbestimmungsrecht

2.) Deine Freundin ist mit Kind abgehauen, ich weiß leider nicht, wie alt Dein Sohn ist, aber je nach Alter bekommt die Mutter pro forma immer das Kind zu gesprochen, es sei denn Du kannst nachweisen, dass sie dem Kind schadet, wobei seelische Schäden und das Kindeswohl deutsche Gerichte und Jugendämter ja bekanntermaßen nicht interessieren, also musst DU klare Fakten haben und die auch beweisen können

3.) Geh am besten schon mal zur Bank, nimm einen Kredit auf und such Dir einen verdammt guten, engagierten und fähigen Anwalt. Frag hierzu Leute, die positive Erfahrungen mit ihrem Anwalt gemacht haben, am besten im vergleichbaren Rahmen. Es gibt inzwischen viele Vereine und Verbände, die sich genau um diese Problematik kümmern, nämlich die Rechte von Männern in Sorgerechtsfragen. Am Besten wendest DU Dich an einen solchen Verein.

Viele Grüße und viel Erfolg

Andreas

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Hallo,

das Thema Schuld haben wir ja schon in den anderen Antworten deutlich gemacht. Ansonsten funktioniert das in der Regel so, dass man der Werkstatt eine Abtretung unterschreibt und die tun das. Wenn DU aber schon so fragst, habe ich das Gefühl, als sei die Schuldfrage von Seiten der Gegnerischen Versicherung noch nicht geklärt, daher kann ich auch nur empfehlen, Anwalt aufsuchen oder mal bei der Versicherung nachfragen.

Viele Grüße

Andreas

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Hallo Christine,

da hast Du richtig gehört und Billy hat das auch schon sehr schön beantwortet zusammengefasst nochmal und ein paar Antworten:

  • Scheinselbstständige (also Selbstständige mit nur einem Auftraggeber und auch dem Willen nur einen Auftraggeber haben zu wollen) können sich in den ersten 3 Jahren von den Rentenversicherungspflicht befreien lassen. ACHTUNG! machen sie das nicht zeitnah (also quasi sofort innerhalb weniger Monate), dann müssen sie nachzahlen!
    • Raus aus der Rentenversicherungpflicht geht dann nach den 3 Jahren nur, wenn man mindestens eine sozialversicherungspflichtige Person beschäftigt (also mit einem Verdienst über 400,- Euro) oder z. B. zwei 400-Euro-Kräfte

Viele Grüße

Andreas

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