Überschreibung einer Immobilie, wenn der Ehepartner Schulden hat?
Hallo,
ich hätte eine Frage:
mein Vater besitzt zwei Wohnung die er mir und meiner Schwester gerne überschreiben möchte (per Überschreibung oder Schenkung).
Meine Schwester ist verheiratet und ihr Mann hat nicht unwesentliche Schulden beim Finanzamt.
Mein Vater befürchtet nun, dass die Schulden mit der Wohnung ausgeglichen werden.
Die frage nun:
-was ist relevant und muss beachtet werden? Spielt es eine Rolle ob die beiden eine Gütertrennung haben oder nicht??
Hätte der Mann meiner Schwester ein Anrecht auf die Wohnung, wenn mein Vater ihr diese überschreibt/schenkt?
Ich bedanke mich im Voraus für Antworten!
lg
1 Antwort
mein Vater bespritzt zwei Wohnung
Es wird immer doller hier und nein, ich will mir nicht vorstellen, wie das genau aussieht.
Mein Vater befürchtet nun, dass die Schulden mit der Wohnung ausgeglichen werden.
Wenn es die Schulden des Mannes sind, sind es doch nicht die der Frau, egal ob Gütertrennung oder nicht. Also kann sie auch nicht zu deren Tilgung herangezogen werden.
Es kann aber etwas anderes passieren:
Nach § 1601 BGB sind die Ehegatten einander unterhaltsverpflichtet. Heißt für den jeweils anderen, dass er/sie unterhaltsberechtigt ist. Konkret wird der Gläubiger prüfen, inwieweit der Ehemann nun Ansprüche gegenüber seiner Ehefrau aus dem Vermögen hat und falls solche bestehen, diese Ansprüche pfänden und durchsetzen wollen.
Naja, nun mal nicht gleich so empfindlich. Wer sich Texte vor Versand nicht mehr durchliest, muss eben damit rechnen, dass er ein wenig Spott (nicht Unhöflichkeit!) erhält. Die Antwort war doch im Ergebnis vernünftig.
Zunächst einmal: danke für die Antwort. Verstehe nur nicht ganz, weshalb man so unhöflich antworten muss.
Rechtschreibfehler habe ich übersehen, und wenn die Angelegenheit so Klär wäre: „Wenn es die Schulden des Mannes sind, sind es doch nicht die der Frau, egal ob Gütertrennung oder nicht. Also kann sie auch nicht zu deren Tilgung herangezogen werden.“ hätte ich nicht gefragt, oder?!
Mit freundlichen Grüßen!