Mitbewohner stark verschuldet Können unsere Dinge vom Gerichtsvollzieher eingezogen werden?
Unser Mitbewohner ist stark verschuldet und regelmäßig steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür.. Ihm selber gehören unter anderem eine Brotmaschine und Betseck..mehr nicht.. Kann der Gerichtvollzieher unsere Sachen pfänden? Meinetwegen wenn wir nicht zuhause sind und der gerichtsvollzieher vor der Tür steht, das mein mitbewohner sagt das ihm alle möglichen dinge gehören..(fernseher etc) oder wie wird das geregelt?
3 Antworten

Kann er nciht, aber wenn ihr ernsthafte Risiken seht, dann klebt doch auf jeden wertvollen Gegenstand einen Aufkleber mit dem Namen des Eigentümers. Kann man ja auch damit begründen, dass man in der WG nciht durcheinander kommen will.

Nein, wenn die Sachen Euch gehören, dann gibt es für den Gerichtsvollzieher wohl keine Möglichkeit, sie zu pfänden. Ihr haftet ja nicht für die Schulden, nur weil jemand mit Euch zusammen wohnt.

Und sollte der Gerichtsvollzieher tatsächlich euer Eigentum pfänden so könnt ihr es sofort herausfordern. Darüber hinaus solltet ihr euch überlegen ob es nicht sinnvoller wäre sich vom Mitbewohner zu trennen wenn ihr ihm nicht vertrauen könnt und Angst um euer Eigentum habt. Tipp: Euer Eigentum mit eurem Namen versehen (Etikett oder ähnliches).