Freundin hoch verschuldet, was passiert, wenn der Gerichtsvollzieher kommt?
Guten Tag,
ich lebe seit dem 01.01.2019 mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung.
Ich bin Vollzeit Berufstätig und bezahle zu 80% die laufenden Kosten.
Meine Freundin macht eine schulische Ausbildung und hat einen 450 EUR Job, der ungefähr 250 EUR im Monat einbringt und in die Miete fliesst.
Leider hat sie mittlerweile ca. 20.000 EUR Schulden bei ihrer Krankenkasse.
Jetzt habe ich Sorge, dass eines Tages der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und meine Wertgegenstände gepfändet werden.
Im Prinzip gehören alle Wertgegenstände in der Wohnung mir (LCD-TV, Hifi, Laptop, PC, Tablet, E-Bike und Auto etc.) .
3 Antworten
Dann wäre es vielleicht ratsam, schon mal die Eigentumsnachweise rauszusuchen oder z.B. Rechnungskopien anzufordern.
Warum kümmert sich die Freundin nicht um eine Privatinsolvenz?
Möglicherweise kann sie auch die rückständigen Beiträge, falls es sich um solche handelt, runtersetzen lassen oder Verzicht auf Säumniszuschläge beantragen. Ratenzahlungsvereinbarungen kommen ja vermutlich aufgrund fehlenden Einkommens und/oder aufgrund des Stadiums nicht infrage.
Sie sollte sich jedenfalls mal an eine offizielle Schuldnerberatungsstelle wenden.
Ich lese dazu Unterschiedliches und habe daher auch "möglicherweise" geschrieben. Der Besuch einer Schuldnerberatungsstelle ist jedenfalls anzuraten.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1006.html
Es wird vermutet, dass der Besitzer einer beweglichen Sache Eigentümer ist.
Dementsprechend könnte der Gerichtsvollzieher die in der Wohnung aufgefundenen Sachen pfänden. Zumindest Miteigentum der Freundin wird vermutet.
Das bedeutet natürlich nicht, dass Du dagegen nicht angehen kannst. Du kannst gegen die Pfändung Rechtsbehelf einlegen und die Vermutung durch Vorlage geeigneter Unterlagen, z.B. Zulassungsbescheinigung des Autos, Kaufverträge pp, widerlegen.
Klar aber das dagegen angehen kostet Geld. Ohne RA wird das dann nix.
Wieso kostet das Geld? Zuständig ist das Amtsgericht und da gibt es keinen Anwaltszwang.
Es fallen Kosten für Transport der Gegenstände an und beim AG muss man dann persönlich vorstellig werden. Die Kosten in diesem Zusammenhang werden nicht erstattet.
Persönlich braucht niemand vorstellig zu werden. Die Rechtsbehelfe werden schriftlich eingereicht. Und alle Kosten einer erfolglosen Zwangsvollstreckung trägt der Gläubiger.
Beim Auto ist das ja gar kein Problem, solange es nicht auf die Schuldnerin zugelassen ist. Für alle anderen Gegenstände sollte man Eigentumsnachweise Rechnungen oder Lieferscheine bereithalten. Privatinsolvenz sollte man sich genau überlegen und informieren, da nicht klar ist, ob solche Schulden auch Restschuldbefreit werden. Zuerst solle mal geklärt werden, wie hoch die tatsächlichen Beitrags-Schulden sind und wie hoch die Säumniszuschläge sind und ob die Beitragsbescheide rechtskräftig sind. Meist ist es ja so, das die Krankenkassen Maximal-Beiträge in Beitragsbescheiden nennen, die dann auf Grund mangelnder Mitwirkung rechtskräftig werden. Darauf werden dann Sämniszuschläge berechnet.
Dir als Eigentümer der Gegenstände in der Wohnung ist eine Rechtsschutzversicherung angeraten. Falls doch mal etwas gepfändet wird, bleibst Du sonst auf den Kosten des anschließenden Rechtsstreits sitzen.
Werden denn Schulden der Krankenkasse Restschuldbefreit? Ich denke nicht. Die hohen Beträge kommen ja meist durch Säumniszuschläge und durch falsche Beitragsbescheide für Maximal-Einkommen zustande.