Pfändung WG-Mitbewohner, was passiert, wenn ich ihm vor dem Pfändungstermin fristlos das Mietverhältnis kündige?

1 Antwort

Für eine fristlose seh ich keinen Grund (hat ja alles beglichen)

der GV ist nicht blöd, er kann zwar alles aus der Wohnung mitnehmen allerdings wird er, wenn die anderen belegen können dass. Es ihr Zeug ist, davo. Abstand nehmen.

Smurph 
Fragesteller
 06.10.2022, 13:50

Die Kaution ist weiterhin nicht bezahlt.

Wir sind nur zu zweit, es ist meine Wohnung, er hat nur ein Zimmer. Ich möchte nicht, dass fremde Leute meine Sachen durchwühlen und da er nicht anwesend sein kann, müsste ich mir auch noch extra Urlaub nehmen (welchen ich nicht mehr übrig habe).

Es geht darum, nach einer Möglichkeit zu suchen wie ich diese Leute nicht in meine Privatsphäre lassen muss. Und mir ist dabei jedes Mittel recht. Deshalb der Versuch mit der fristlosen Kündigung. Was passiert, wenn er die fristlose Kündigung akzeptiert?

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rocko597  06.10.2022, 14:12
@Smurph

Wenn er die fristlose akzeptiert muss er raus. Allerdings : fristlos und 2 Wochen Frist schließen sich aus.

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Smurph 
Fragesteller
 06.10.2022, 15:05
@rocko597

Es schließt sich nicht aus aber das ist irrelevant. Die Frage ist, ob die GV das akzeptieren muss oder trotzdem in meine Wohnung kann weil der Termin feststeht?

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rocko597  06.10.2022, 18:35
@Smurph

Wenn dein MB nicht bei dir gemeldet ist kommt der GV natürlich nicht

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Smurph 
Fragesteller
 06.10.2022, 19:55
@rocko597

Kanns sein dass du einfach nur deinen Senf dazugibst ohne wirklich Ahnung zu haben? 🙄

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rocko597  06.10.2022, 20:12
@Smurph

Hmm? Nö, ein GV kommt in keine Wohnung in der der Schuldber nicht wohnt. Was glaubst du denn?

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mgrasek100  17.03.2023, 14:13

Muss noch nicht mal belegt werden, nur bei verheirateten eine Liste reicht BGH Urteil vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 92/05

wenn nicht verheiratet hat der ogv eig schlechte Karten müsste man dem Gläubiger aber lieber direkt vortragen usw

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mgrasek100  17.03.2023, 20:26

Es gibt eine Zerrüttungskündigung, die der Vermieter aussprechen kann, aber nur in krassen Fällen.zu prüfen wäre, ob ein Vertrag überhaupt zustande kam ( Anfechtung) ggfs Widerrufsrecht des Vertrages und wenn mündlich geschlossen, wurde die grundlegenden Dinge, Räume Miete nk genau festgelegt, da gibt es lateinischen Ausdruck für, idt mir aber entfallen, is aber das Mindestmaß due Essenz nicht erfüllt, entfaltet sich kein Vertrag

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