Der Bruder meiner Frau ist bei uns gemeldet wegen einer Postadresse, darf ein Gerichtsvollzieher unseren Hausrat pfänden, obwohl der Bruder nicht bei uns wohnt?

3 Antworten

Das ist leider nicht möglich, da wir alle Zimmer selber benötigen! Wir haben eine 3-Zimmerwohnung mit Kinderzimmer, Wohnzimmer und Schlafzimmer. Dazu müssten wir noch ein 4. Zimmer haben ;-)

Das ist in der Tat misslich! Dann schafft Belege bei für die Sachen, die euch gehören. Wobei, wenn ihr Otto Normalverbraucher seid, wird es da nicht viel zu pfänden geben. Hat deine Gattin aber Goldschmuck oder Ähnliches, dann seht zu, dass....

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Das ist Euer Problem! Mitgehangen - mitgefangen!

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Es ist allerdings bereits nach geltendem Melderecht unzulässig, dass der Bruder bei Euch nur eine Scheinadresse hat.

Nun war ein Gerichtsvollzieher bei uns und hat behauptet, er könne auch unseren Hausrat pfänden, wenn der Bruder nicht anzutreffen sei

Alleine eine derart fast schon "nötigende Aussage" dürfte unzulässig sein :

https://dejure.org/gesetze/ZPO/811.html

Unpfändbare Sachen

Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen:

1. die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Sachen, insbesondere Kleidungsstücke, Wäsche, Betten, Haus- und Küchengerät, soweit der Schuldner ihrer zu einer seiner Berufstätigkeit und seiner Verschuldung angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung bedarf; ferner Gartenhäuser, Wohnlauben und ähnliche Wohnzwecken dienende Einrichtungen, die der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen unterliegen und deren der Schuldner oder seine Familie zur ständigen Unterkunft bedarf;

2. die für den Schuldner, seine Familie und seine Hausangehörigen, die ihm im Haushalt helfen, auf vier Wochen erforderlichen Nahrungs-, Feuerungs- und Beleuchtungsmittel oder, soweit für diesen Zeitraum solche Vorräte nicht vorhanden und ihre Beschaffung auf anderem Wege nicht gesichert ist, der zur Beschaffung erforderliche Geldbetrag;

https://dejure.org/gesetze/ZPO/812.html

Pfändung von Hausrat

Gegenstände, die zum gewöhnlichen Hausrat gehören und im Haushalt des Schuldners gebraucht werden, sollen nicht gepfändet werden, wenn ohne weiteres ersichtlich ist, dass durch ihre Verwertung nur ein Erlös erzielt werden würde, der zu dem Wert außer allem Verhältnis steht.

Darf der Gerichtsvollzieher unseren Hausrat pfänden,

gemäß vorgenannten Paragraphen ..... nein

Nicht hilfreich und Paragraph zu unpfändbaren Sachen leider nicht verstanden. Mal wieder ein Rat unter Rechtsbeugung ohne irgendeinen juristischen Sachverstand gepostet. Tipp an wilees: bevor Du Dir nicht 100% sicher bist - bei den Rechtsgeplänkel - lieber gar nix posten! Bitte keine Falschberatungen!

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