Mitbewohner betrügt mich bei der Miethöhe?

4 Antworten

Das hört sich für mich so an, als wenn ihr keinen gemeinsamen Mietvertrag habt sondern Einzelmietverträge. Es geht dich nichts an, was dein Mietmieter an Miete zahlt der VM hat zwischen Mietspiegel und hälftigem Mietspiegel dir freie Wahl, wieviel er seinen Mietern an Miete abknöpft. Er kann als getrost von einem nur die halbe übliche Miete und vom neu eingezogenen die volle übliche Miete sogar plus 10% bei neubezug verlangen.

Solltet ihr einen gemeinsamen Mietvertrag haben, müsst ihr das untereinander ausmachen, wer wieviel zahlen muss, gegenüber dem VM haftet ihr gesamtschuldnerisch, d.h. der VM kann von jedem von euch die Volle Miete verlangen, sollte eine Partie nicht zahlen, dann holt es sich das Geld bei einer anderen Mietpartei.

Wozu das Ganze? Der Vermieter kann doch die Miete selbst festsetzen. Wahrscheinlichgefällt ihm Dein Gesicht nicht. Nur bei den Nebenkosten muß der Grundsatz der Gleicheit gewahrt werden. Aber selbst da kann der Vermieter bei dem einen die Nebenkosten nicht verlangen. Es gibt schlichtweg kein "muß" , daß er die gleiche Miete von allen Parteien einfordern muß.

Alleine der Hauptmieter setzt die Miethöhe für die jeweiligen Untermieter fest. Und diese Miete muss folgend für alle WG-Bewohner incl. Hauptmieter zusammen nicht deckungsgleich mit der gezahlten Miete des Hauptmieters sein.

Nur die Nebenkosten muss der Hauptmieter, soweit er seitens seiner Untermieter keinen Pauschalmietbetrag vereinbart hat, entsprechend der gesetzlich festgelegten Abrechnungsbedingungen für NK , mit seinen Untermietern abrechnen.

Wenn Du Antworten suchst, solltest Du nicht so spärliche Informationen liefern!!!

Nur alleine damit kann hier niemand was anfangen:

"zahlt eine Partei unter Vortäuschung falscher Tatsachen deutlich weniger Miete"