Darf die Hauptmieterin der WG mir meinen Zimmerschlüssel abnehmen?

2 Antworten

Dazu sollte sich mal ein Experte aus dem Bereich Mietrecht äußern... Wenn hier keine entsprechenden Antworten kommen, versuch es am Besten mal direkt in einem Mietrechtsforum.

Aber ich würde mal aus dem Bauch raus behaupten: Ein nicht abschließbares Zimmer ist ein erheblicher Mangel in der Mietsache und berechtigt zu einer entsprechenden Mietkürzung. Ich würde hier einfach mal 80 - 100 % ansetzen...

Ich nehme an, die Hauptmieterin tritt dir gegenüber als Untervermieterin auf? Dann drohe die Mietkürzung einfach mal an. Gibt es eine Kaution?

Alternativ kannst du auch ein neues Schloss einbauen und vor Rückgabe der Mietsache wieder ausbauen, auf den Kosten wirst du aber vermutlich sitzen bleiben.

Kauf Die einfacheinen Ersatzschlüßssel und ein Steckschloß mit Schlüssel, dann kannst Du Dein Zimmer weiterhin abschließen. Das ist die preiswerteste Variante für Deine kurze Restmietzeit. Dich mit Deiner Vermieterin herumzustreiten kostet nur Deine Nerven und bringt wenig, da Deine Vermieterin offensichtlich nicht weiß, was sie alles nicht darf.