Mit welchen Konsequenzen muss ich bei 3,15 unentschuldigten Fehlstunden in der Berufsschulerechnen?

2 Antworten

Berufsschulzeit ist Arbeitszeit, wenn du Krank wirst , meldest du das der Berufsschule und deiner Arbeitsstelle.

Normalerweise braucht man erst eine Krankschreibung ab drittem Tag, aber sowohl Berufsschule als auch AG können festlegen, das man eine Krankschreibung ab erstem Tag vorlegen muss. Du gehst zum Arzt, das Original der Krankschreibung geht zum AG, die Berufsschule bekommt eine Kopie.

Und ja, wenn die Regel Krankschreibung ab ersten Tag gilt, dann fehlst du unentschuldigt und dann kann der AG dich abmahnen und im Widerholungsfall kündigen. Zudem kann er deinen Lohn anteilig um die Fehlzeiten gekürzt werden.

Sorry, auch Deine Abmeldung hört sich nach einer Ausrede an!

Denn:

Hast Du keine Berufsschule, bist Du im Betrieb! Warum also musst Du ausgerechnet an einem Berufschultag dort hin, um Zettel auszufüllen und unterschreiben zu lassen???

Die Logik, die da hinter stehen soll, erschließt sich mir nicht!