Mit welchen Konsequenzen muss ich bei 3,15 unentschuldigten Fehlstunden in der Berufsschulerechnen?
Hallo. Es ist nun so . Wir haben in der Berufsschule ein Fehlzeiten System.
Dort kannst du wärend des Unterichtes hinschreiben wann und wie lange du Heute Fehlzeiten hast und Warum . Z.b hab ich geschrieben 12:45-16:00 Uhr Fehlzeiten weil: Ich zum Betrieb gehe und dort meine Zettel ausfüllen lasse die ich der Schule abgeben muss.
Wir haben zufälliger Weise nach 12:45 eine Dozentin bei der gefühlt mehr als die Halbe Klasse fehlt. Die nehmen sich einfach die Zettel und schreiben dass sie irgendwelche Termine haben oder sonst was nur damit sie nicht bei der Dozentin im Unterricht sein müssen .
Ich bin sonst immer da und nutze das System nicht aus. Ich benehme mich immer im Unterricht und schreibe keine schlechten Noten.
Jetzt hat Eine Schülerin in die WhatsApp Gruppe geschrieben dass ein anderer Dozent gesehen hat ,dass von 20 Schülern nur noch 6 da sind . Und nun fordert er von allen Schülern die Nachmittags nicht im Unterricht waren einen ärztlichen Attest.
Ich verstehe schon warum er einen Attest möchte . Weil mehr als die Hälfte der Klasse plötzlich Bauchschmerzen hat oder irgendwelche Termine.
Aber ich werde kein ärztliches Attest bringen , weil ich ja auch nicht Krank bin sondern zum Betrieb bin um dort meine Zettel abzugeben und sie von der Leitung ausfüllen zu lassen.
Nun habe ich von den Konsequenzen Angst. Ich denke mal dass ich eine Abmahnung bekomme weil ich 3,15 Stunden unentschuldigt im Unterricht gefehlt habe.
Werde ich jetzt gekündigt? Nur wegen 3,15 unentschuldigter Stunden? Muss ich Bußgeld zahlen?
Und ich Verstehe dass ich die Sachen auch nach der Schule erledigen könnte . Aber da Fehlt mir die Zeit dazu und im Betrieb sind auch dann die Leute nicht mehr da die ich brauche für die Zettel.
Und sonst haben das Viele Leute so gemacht dass sie wärend der Berufsschule irgendwas erledigen und es wurde immer genehmigt. Obwohl der Lehrkraft nicht bescheidgegeben wurde. Bzw es wurde nie ein Attest gefordert.
Und jetzt da die Hälfte der Klasse plötzlich Termine und Bauchschmerzen haben muss ich darunter leiden . Es wurde sonst nie ein Attest gefordert.
Muss ich ausser mit einer Abmahnung noch mit schlimmen Konsequenzen rechnen?
2 Antworten
Berufsschulzeit ist Arbeitszeit, wenn du Krank wirst , meldest du das der Berufsschule und deiner Arbeitsstelle.
Normalerweise braucht man erst eine Krankschreibung ab drittem Tag, aber sowohl Berufsschule als auch AG können festlegen, das man eine Krankschreibung ab erstem Tag vorlegen muss. Du gehst zum Arzt, das Original der Krankschreibung geht zum AG, die Berufsschule bekommt eine Kopie.
Und ja, wenn die Regel Krankschreibung ab ersten Tag gilt, dann fehlst du unentschuldigt und dann kann der AG dich abmahnen und im Widerholungsfall kündigen. Zudem kann er deinen Lohn anteilig um die Fehlzeiten gekürzt werden.
Sorry, auch Deine Abmeldung hört sich nach einer Ausrede an!
Denn:
Hast Du keine Berufsschule, bist Du im Betrieb! Warum also musst Du ausgerechnet an einem Berufschultag dort hin, um Zettel auszufüllen und unterschreiben zu lassen???
Die Logik, die da hinter stehen soll, erschließt sich mir nicht!