Autounfall nach Berufsschule, Wegeunfall?

4 Antworten

Natürlich zählt das als Wegeunfall, aber das ist ja nicht relevant da dir ja nichts passiert ist, hättest du eine Verletzung müßte es deine Firma oder die BS an die zuständige BG melden.
Für den Blechschaden ist es auch egal ob du Beruflich oder Privat unterwegs bist.
Nun muß erst einmal die Schuldfrage geklärt werden bevor eine eurer Versicherungen aktiv wird.

Bzw. Die den Schaden tragen?

Schäden an den Fahrzeugen sind selbst bzw. von der eigenen Versicherung zu tragen, egal ob wegeunfall oder nicht.