Moin zusammen,
in meinem Fall würde nach einem Gütetrmin (21.04.21) eine rückwirkende Abfindung erzielt.
Eigentlich sollte die Auszahlung letzte Woche stattfinden, aber wegen eines Anspruchsübergangs an die Agentur für Arbeit ist dies nicht erfolgt.
Hintergrund:
Ich war 3 Monate "arbeitssuchend" (wegen Kündigungsschutzklage), in dieser Zeit habe ich lediglich 364,-€ ALG 1 bezogen, da ich eine 12 wöchige Sperrfrist bekommen habe. Ansonsten habe ich keinerlei Leistungen bezogen.
In dieser Zeit hat die Agentur einen Anspruchsübergang an meinen ehemaligen AG gesendet, in dem gem. §115 (10. Buch Sozialgesetzt) keinerlei Leistungen an mich oder einen Bevollmächtigten ausgezahlt werden dürfen
Seit April bin ich wieder in VZ beschäftigt, habe mich vorher "vorschriftsmäßig" bei der Agentur abgemeldet keine weiteren Leistungen bezogen.
Die Abfindung wurde Seitens des AG rückwirkend auf 12/2020 gerechnet.
Die Agentur "sperrt" nun die Auszahlung bis ich ihr, das noch nicht vorhande Protokoll des Gütetermins zugesendet habe.
Ist das so rechtens und wenn ja warum?