Geldnot trotz Arbeit?

Hallo ich mache mir Gedanken über die Umstände meiner Freundin 24 Jahre alt. Sie ist auf psychologischen Rat aus dem Elternhaus ausgezogen, da die Umstände dort nicht gut für sie waren.

Sie hat borderline und nach ihrem Studium für Modedesign (kein anerkannter Abschluss) im Einzelhandel Teilzeit gearbeitet. Mit dem ganzen Stress zuhause und der Unzufriedenheit im Job kamen bei ihr schwere Nacken Schulter und Rückenschmerzen (psychosomatisch).

5 Monate hat sie dann Krankengeld erhalten und sich seit dem Studium immer wieder bei diversen Stellen beworben in der Branche Kostümbildnerin Garderobiere etc.

Wie eben schon erwähnt ging es zuhause nicht mehr und sie hat eine Wohnung gefunden für 580€ warm.

Diese Wohnung hat sie zum 15.05 bezogen und direkt beim Jobcenter Bürgergeld beantragt. 94€ hat sie für die Zeit bis Ende Mai bekommen.

Am 5.06 hat sie endlich einen Job bekommen in dem Bereich der Sie so glücklich macht und in dem sie arbeiten möchte. Dort bekommt sie Netto 1600€.

sie muss täglich mit dem Auto 70km(hin) 70km(zurück) fahren was im Monat alleine schon knapp 400 Euro macht… 115 Euro Auto abbezahlen, 50 Euro Auto Versicherung 60 Euro Strom plus die 580euro Miete, da kommen noch weitere Sachen zu, die ich Morgen beifügen werde.

für mich stellt sich die Frage was sie machen soll und ob solche immensen Fahrtkosten nicht erstattet werden?
ich hoffe ihr könnt das geschriebene verstehen und wisst worauf ich hinaus will ansonsten werde ich morgen das Ganze nochmal strukturierter schreiben.
vielen dank !

Geld, Agentur für Arbeit, Arbeit, jobcenter, Angst, Fahrtkostenerstattung, Jobcenter Amt
Jobcenter - Briefe zurückgegangen; hat Zahlungen gekürzt, dürfen die das?

Hallo,

Ich habe ein Schreiben vom Jobcenter Aachen bekommen, vom 08.08.2022 Verstehst Du das?:

Antrag vom 02.08.2022 auf Überprüfung des Bescheids vom 20.12.2021 gemäss SGB X.

Ihr Antrag vom 02.08.2022 auf Überprüfung des Bescheids 20.12.2021 wird abgelehnt.

Begründung:

Mit Ihrer EMail vom 02.08.2022 haben Sie die Überprüfung des Bescheids 20.12.2021 und Nachzahlung der Leistungen für die Zeit vom 01.11.2021 - 28.02.2022 beantragt.

Sie waren seit dem 17.09.2021 für das Jobcenter Aachen nicht erreichbar. Meine Schreiben vom 17.09.2021, 07.10.2021, 18.10.2021 sind mi Vermerk „Empfänger untervder angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“ zurückgekommen. Da Sie weder selbst noch über einen Betreuer erreichbar waren wurde die Bewilligung der Leistungen aufgehoben.

Gegen diesen Bescheid kann jede betroffene Person innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe widerspruch erheben.

Ich habe auch sofort telefonisch gegen die Ablehnung vom 08.08.2022 telefonisch Widerspruch erhoben und auch erklärt das ich in einem Krankenhaus stationär aufgenommen bin, voraussichtlich bis zum 15.08.2022 und nur eine EMail zusätzlich zum Telefonanruf senden kann. Man sagte das wäre schon möglich; ich hätte auch keine andere Möglichkeit mein Widerspruch vorzubringen.

Ich war auch vom 07.05.2019 bis 13.09.2019 und auch vom 29.04.2022 bis zum 18.08.2022 stationär in einem Krankenhaus untergebracht. 

das hab ich im Netz gefunden:

BGH: Der Absender trägt die Beweislast für den Zugang eines einfachen Briefs

veröffentlicht am 12. Februar 2009

BGH, Urteil vom 21.01.2009, Az. VIII ZR 107/08

§ 278 Satz 1 BGB§ 556 Abs. 3 S.2 und 3 BGB

Der BGH hat entschieden, dass der Zugang eines einfachen Briefs von dem Absender zu beweisen ist. 

Gruss,

E.

ARGE, Brief, Briefkasten, Jobcenter Amt
Zahlt Jobcenter immernoch Miete bei Teilzeit Job?

Guten Tag,

(ledig, keine Kinder)

Ich beziehe seit neuestem das ALG 2 (Bürgergeld) vom Jobcenter; sie zahlen auch Miete an den Vermieter direkt und zahlen mir die 502€ für meinen Lebensunterhalt (Bürgergeld).

Ich habe nun die Erlaubnis vom Jobcenter bekommen in eine andere Wohnung umzuziehen, da ich seit neuestem von der Obdachlosigkeit bedroht bin (Vermieter kann keine Mieter mehr unterbringen).

Ich werde demnächst (in 1 Monat) eine Teilzeitbeschäftigung anfangen (Hinfahrt ca. 35min per Bus & Bahn) und werde nebenbei ein Fernstudium starten (elternunabhängiges BAföG).

Teilzeitjob wird mich bezahlen: Netto 774€ und nach paar Monaten dann werde ich auch BAföG beziehen: 812€. Die neue Wohnung wird warm 450€ kosten.

Frage 1: Bei einem Gehalt von Netto 774€, wird das Jobcenter mich weiterhin mit Geldern unterstützen können, auch wenn nur ein Stück? Oder ist das dann eine Sache des Arbeitsamtes? Denn es würden mir (nach Abzug der Fahrkarte zur Arbeit und Abzug der Miete) ca. 264€ übrig bleiben von meinem Gehalt. Das ist nicht sehr viel, aber man kann es "schaffen" was davon zu essen und zu trinken etc., Das reicht aber nicht für die Gebühren meines Studiums.

Frage 2: Falls von euch der Tipp kommt "Wohngeld beantragen", kann ich diesen nur beantragen sofern ich kein BAföG erhalte. Das habe ich irgendwo gelesen.

Soll ich der Wohngeld-Stelle schon rechtzeitig während des Antrages mitteilen, dass ich einen Antrag auf BAföG gestellt habe, der aber noch Zeit braucht, bis ich diesen erhalte? (Soll ca.1-3 Monate wohl dauern).

Frage 3: Muss ich dann das Wohngeld oder das Joncenter-Geld, je nachdem wer mich etwas finanziell unterstützen wird, den Ämtern zurück zahlen, sobald ich mein BAföG erhalte?

Miete, Wohngeld, Bafög-Antrag, Teilzeitjob, Bürgergeld, Jobcenter Amt
Jobcenter fordert Kontoauszüge der letzten 3 Monate und AnlageEK?

Sorry für den langen Text ich habe sonst niemanden den ich ich fragen könnte..

Hallo , ich hab ein Problem und weiß nicht weiter also ich habe das erste mal Arbeitslosengeld 2 beantragt und es wurde auch bewilligt. Mein Problem ist dass ich mich davor mal für einen Minijob beworben hatte und ich habe damals auch schon alles ausgefüllt also den Vertrag und meine Kontodaten, das ist jetzt schon ein paar Monate her. Ich bin dann obdachlos geworden und bin am ersten Arbeitstag nicht hingegangen und trotzdem hat das Unternehmen mir jeden Monat 450 Euro überwiesen was ich aber auch erst später erfahren habe als ich persönlich bei der Bank einmal nachgefragt habe woher das Geld denn komme. Ich habe ein reines online Konto und ich hatte schon immer Probleme dabei mich einzuloggen und irgendwann wurde ich ganz gesperrt, online. Nur noch Geld abheben konnte ich. Ich wollte auch schon ein neues Konto woanders einrichten aber da muss ich immer einen aktuellen Wohnsitz eingeben habe aber nur eine Postadresse. Das Geld was mir jeden Monat überwiesen wurde habe ich behalten und auch für Lebensmittel und so weiter ausgegeben weil ich obdachlos bin und sonst auch kaum Geld habe . Ich habe auch hohe Schulden bei der Krankenkasse und bei der DB wegen schwarzfahren.

Aufjedenfall hat das Jobcenter dann meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate eingefordert. Damals als ich noch nicht obdachlos war wurden mir alle 6 Monate per Post die Kontoauszüge zugeschickt . Also habe ich beim Jobcenter ältere Kontoauszüge gezeigt was dann anscheinend auch so akzeptiert wurde. Bei den Kontoauszügen war auch gut zu sehen dass ich nicht viel Geld habe.

Heute hatte ich noch ein Gespräch beim Jobcenter und ich muss noch eine Anlage "Einkommen" ausfüllen undunterschreiben. In der Anlage wird auch gefragt ob ich Geld erhalten habe durch z.B. Einen Minijob. Ich möchte eigentlich nicht lügen und etwas falsches angeben und außerdem habe ich ja nie bei diesem Unternehmen gearbeitet sondern die haben mir dummerweise immer Geld überwiesen. Den Antrag beim Jobcenter habe ich schon letztes Jahr im November gestellt. Jetzt habe ich angst wenn das Jobcenter herausfindet dass ich ja ganze Zeit Geld erhalten habe und dass ich dann ab November wo ich den Antrag beim Jobcenter gestellt habe das Geld dann zurück zahlen muss und die... wissen ja auch nicht bescheid und das Geld hätte mir ja auch nie zugestanden für die ganzen Monate das müsste ich ja dann auch zurück zahlen dann wäre ich noch verschuldeter. Außerdem habe ich auch Angst dass das Jobcenter dann meine Leistungen ganz streicht und dann bin ich ja auch nicht mehr versichert und dass ist sehr wichtig für mich, ich muss jeden Tag zum Arzt gehen und hab schon Schulden.

Meine Frage ist was würdet ihr an meiner Stelle tun ? Würdet ihr es drauf ankommen lassen oder lieber alles erzählen aber arbeiten kann ich erstmal nicht ich möchte erstmal eine Wohnung finden und das Jobcenter würde mir die zahlen.

LG

Bankkonto, Hartz IV, Kontoauszug, Jobcenter Amt
Richtige OnlyFans Regelungen?

Vorweg: Ich bin 25 Jahre alt und hatte immer Schwierigkeiten mich in der Gesellschaft zurecht zu finden und daher bisher nichts berufliches getan außer Schule... Keine Ausbildung und kein Praktikum. Ich bin aktuell arbeitslos gemeldet und bekomme ALG || . Arbeitslos, nicht arbeitssuchend, aufgrund meiner Psyche, da ich es nicht schaffe regelmäßig eine Tätigkeit auszuüben, aber bin zurechnungsfähig und trotzdem eigenständig.

Das Geld reicht nicht zum Leben und ich habe mir jetzt einen Account auf OnlyFans u.Ä. erstellt. Auf Seiten auf denen man mich monatlich bezahlen kann, ich Dinge wie Bilder und getragene Socken (auf Wunsch) verkaufe, man mir "Trinkgelder" geben kann und Bilder und Videos gegen Geld anbiete.

Beim Amt darf ich mir ca. 100€ dazu verdienen und ab ca. 200€ wird es abgerechnet, dafür muss ich dieses regelmäßige (!) Einkommen und die Tätigkeit dort anmelden. Ich möchte nicht unbedingt überall im Detail angeben was ich mache um mir Geld nebenbei zu verdienen und habe dort auch keinen Arbeitsvertrag den ich vorlegen kann und daher jetzt endlich zu meinen Fragen:

  • Ab wann und wie müsste ich das beim Amt anmelden, da es (bisher) ein sehr kleines und unregelmäßiges Einkommen ist?
  • Ab wann wäre ich endlich aus dem Bezug von ALG || raus und gelte nicht mehr als 'arbeitslos' ?
  • Ich habe nie direkt etwas mit Steuern zu tun gehabt, wie muss ich das anmelden und bezahlen? (auch trotz Amt)
  • Was für ein Gewerbe muss ich anmelden?
  • Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden? (Keine Auszahlungen bisher)
  • Wenn ich einen Künstlernamen (für dieses Gewerbe) anmelde, müsste ich dann noch zusätzlich anderes beachten?
Agentur für Arbeit, Gewerbeanmeldung, Konto, Selbständigkeit, Gewerbeschein, Jobcenter Amt
Alg2 beantragen ü25 lebe mit Familie?

Ich möchte ALG2 beantragen, lebe mit meinen Eltern und Geschwistern in einem Haus. Alle ü25.

Ich muss keine Miete zahlen und auch kein Wasser und Strom. Ich muss jedoch den rest selber zahlen (essen, Medikamente usw.)

Bei dem Formular gibt es unter 3.2 "Meine Wohnsituation". Kann ich da alleine leben ankreuzen oder muss ich was anderes ankreuzen.

Ich brauche nur den Regelsatz und bekomme sowieso nicht mehr. Ich bekomme momentan noch ALG1 bis ende Februar 21. Ich bin Gehbehindert und auch Herzkrank.

Mir wird immer gesagt das ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, zumindest sagt das die Dame am Telefon beim Jobcenter. Meine Familie weigert sich jedoch Ihr einkommen oder andere Finanzielle Daten raus zu geben. Das Haus gehört meiner Mutter. Ich habe im obersten Stock meine eigene Etage mit Bad.

Das heißt nicht das ich bis ende Februar arbeitslos sein möchte. Das Arbeitsamt hat aber gesagt das ich meine alte Stelle aufgrund meiner Krankheiten nicht mehr ausüben kann und eine Umschulung machen sollte. Ich begrüße das auch. Leider geht aufgrund von Corona nichts. Das Amt wollte mich in eine Einrichtung bringen wo ich eine Umschulung in Aussicht ziehen kann und auch da übernachten kann. Die Ärzte sind leider dagegen, da ich zu Corona Risikogruppe gehöre. Das Amt hat mir gesagt das ich mich schon mal um alg2 kümmern soll und in Zukunft die Umschulung trotzdem über das Amt läuft.

Danke

Bild zu Frage
Hartz IV, Jobcenter Amt
Jobcenter/ALGII verlangt 6-7 JAHRE alte Dokumente, rechtens?

Hallo,
Ich war wieder bei meinen Eltern zu Besuch und die haben mir einen ALGII Brief gezeigt indem steht, da sie für Leistungen ab den 01.01.2020 nicht Entscheiden können, da folgende Dokumente fehlen und dann waren von jedem Familien Mitglied 4-5 Dokumente aufgelistet von 2012-2014, darunter Lohnabrechnungen und NEBENKOSTENABRECHNUNGEN.

Das man die hälfte damals schon abgeben hat ist nicht der rede wert, aber ich habe in alten Dokumenten gesehen und da wurden z.B bei mir für den damaligen Nebenjob LOHNNACHWEISE aufgefordert die man per Kontoauszug überreicht hatte (weil man dafür keine Lohnabrechnugn erhalten hat) und akzeptiert. Jetzt steht aber die wollen die Lohnabrechnung und in klammer (Kontoauszüge sind kein ausreichender Nachweis!) Vielleicht ist Kontoauszug kein ausreichender Nachweis, aber warum evrlangt man das 7 Jahre später? Dürfen die das? Meine Eltern machen sich nämlich Sorgen, da drin steht, dass wenn man bis zum 25.12.2019 nicht zusendet wird es gekürzt oder entzogen.

Ich meine was haben 7 Jahre alte Dokumente für die jetzige Situation zutun, das sie nicht entscheiden können? Wenn die damals die Kontoauszüge akzeptiert haben, dann können die doch nicht 7 JAHRE später was anderes verlangen oder doch?

Ich schreibe jetzt, weil meine Eltern IMMER alles rechtzeitig abgegeben haben, auch Sachen die 6-7 Jahre alt waren aber jetzt reicht es halt langsam. Letztes Jahr war es ähnlich da wollten die zum Beispiel weniger wie die Lohnabrechnugen von Juli-September 2012 und jetzt wollen die viel viel mehr und darunter Sachen wie von Oktober-Dezember 2012, wieso sagten die letztes Jahr nicht direkt von Januar bis Dezember statt jedes Jahr nur 2-3 Monate zu verlangen?

Dürfen die wirklich so alte Sachen verlangen? und wenn ja ist es wirklich der richtige Bescheid zu sagen wir können für den 1.1.20 NICHT ENTSCHEIDEN weil alte Sachen fehlen?

Ich wäre über Antworten so dankbar!

ALG II, Hartz 4, Hartz IV, jobcenter, Sozialamt, Jobcenter Amt

Meistgelesene Fragen zum Thema Jobcenter Amt