Mit dem Leih-Scooter zur Bahn - Bei Einkommensteuer ansetzen?
Ich habe einen Arbeitsweg von unter 12km und fahre mit den Öffentlichen. Bisher habe ich meine Jahreskarte angesetzt - das ist mehr als die km-Pauschale.
Im letzten Jahr bin ich einen kurzen Teil der Strecke mit einem Leih-E-Scooter gefahren (weil die Busse so unzuverlässig waren).
Kann ich die konkreten Gebühren für diese Scooter-Fahrten ZUSÄTZLICH zur Jahreskarte absetzen? Die Kosten sind ja entstanden.
(Ich habe leider nur Rechenbeispiele gefunden bei denen die km deutlich mehr waren und deshalb immer die Pauschale empfohlen wurde.)
Danke!
1 Antwort
"Ich habe leider nur Rechenbeispiele gefunden bei denen die km deutlich mehr waren und deshalb immer die Pauschale empfohlen wurde."
Dann hast Du doch bereits die Antwort!!
Oder wofür sonst sollte die von dir genannte Vergleichsrechnung sonst Sinn machen, wenn man die Kosten vom E- Scooter eh nicht ansetzen dürfte!?!?
Vielleicht habe ich das nicht verständlich ausgedrückt:
Ich habe zwar Umsteige-Rechenbeispiele gefunden, in denen jemand z.B. 10km mit dem Auto zur Bahn fährt und dann noch mit der Bahn 30km. In diesem Rechenbeispiel ist aber durch die 40km Stecke die Pendlerpauschale von 30ct pro km (und dann auch noch an ca. 150 Tagen im Jahr) deutlich lohnender als die günstigere Jahreskarte der Bahn . Die Alternativrechnung (Jahreskarte + zusätzliche Abrechnung der Autofahrten) wird aber gar nicht erwähnt.
Bei mir ist das anders: Ich bekäme für meine Bürotage und die Strecke unter 12km mit der Pendlerpauschale nur gut 300€ zusammen - da ist bereits die Jahreskarte mit gut 700€ teurer. Ich frage mich deshalb ob ich die Kosten für die E-Scooterfahrten irgendwie noch zusätzlich zu der Jahreskarte abrechnen kann bzw. darf. Oder ob die Ansetzung konkreter Fahrkosten nur für öffentlichen Verkehrsmittel erlaubt ist.