E Scooter ohne Versicherung?doppelte Strafe?

1 Antwort

§6 PflVG Abs. 1 und 2:

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

Diese Regelung ist eindeutig. Es geht darum, dass Deine Frau den Scooter "gebraucht" und Du "den Gebrauch gestattet" hast, wobei die Gestattung durch fehlende Sicherung gegen eine Nutzung "fahrlässig" erfolgte. Daher ist beiden ein Vergehen gegen das PflVG zur Last zu legen.

Es wird jetzt darum gehen, wie hoch die Strafe ausfallen wird, d.h. wie die Sachlage argumentativ dargestellt werden kann. Dazu lohnt es sich vielleicht, einen Anwalt einzuschalten.

Kudlaty 
Fragesteller
 28.03.2023, 22:48

Für einen Anwalt ist es leider zu spät😞Ich war von zu Hause weg. Und jetzt Termin ist bis Donnerstag

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