Finanzamt Fahrgemeinschaft: wie für die Steuererklärung nachweisen?

4 Antworten

Was ein Blödsinn.

Ob du nun selbst gefahren bist, bei jemand anderem mitgefahren bist oder zur Arbeit sackgehüpft bist - das alles ändert doch nichts an der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Damit sind die 4.500 schon mal sicher. Für die restlichen 1.300 könnte ich dir eine Einspruchsbegründung formulieren, wenn ich die Grunddaten kennen würde.

Im Ganzen ist der Sachverhalt auch nicht rund.

Aus den restlichen 1.300 Euro kann keine Nachzahlung von 380 Euro entstehen, da bereits die 4.500 Euro zu einer Erstattung führen müssten.

Ja, das darf man fordern, was aber auch mit Inspektionsrechnungen und ähnlichen Dingen kein Problem sein sollte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die Finanzämter würden von den Steuerpflichtigen nichts verlangen was gegen Recht und Gesetz verstoßen würde. 

Auch wenn die imaginäre Grenze von 4500 € bei den Werbungskosten noch nicht erreicht wurden, können und im Sinne von Steuergerechtigkeit sogar müssen die Ämter für Anerkennungswünsche der Steuerzahler Belege verlangen dürfen die die Behauptungen stützen. 

Leider gibt es in diesem wie in anderen Bereichen zu viele schwarze Schafe die sich ihre z.T. unberechtigten Erstattungen vom Steuerzahler bezahlen lassen möchten.