Mit Butterfly Trainer ungestraft durch Flughafen nach Deutschland?

3 Antworten

Gleiche Antwort wie bei GF:

Solange die Klinge mit handelsüblichen Werkzeugen schärfbar ist, stuft das BKA das Messer weiterhin als Butterflymesser im Sinne des Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.4.3 WaffG ein (siehe dazu u. A. Feststellungsbescheid Z-388).

Somit handelt es sich um eine verbotene Waffe im Sinne des § 2 Absatz 3 WaffG, der Besitz ist verboten und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet (§ 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG).

Und ja, "Trainer" aus dem Metall werden in der Regel (im Prinzip immer) als verbotene Waffe eingestuft - Löcher genügen nicht, um ein Anschleifen effektiv zu verhindern.

Schubert610  22.07.2023, 10:47

Danke, gut zu wissen

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Im Koffer ja, aber sollte es im Handgepäck sein wird man ihn dir wohl wegnehmen, denn das hat nichts im Flieger zu suchen.

Answer123  22.07.2023, 08:55

Im Handgepäck sowieso nicht, aber auch in jeder anderen Form sind Einfuhr und Besitz in D. verboten, siehe meine Antwort oben. Ein paar Löcher machen aus einer verbotenen Waffe keinen legalen Gegenstand (was auch immer man selbst davon halten mag).

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Wird das Messer beim Röntgen als solches erkannt, droht die Wegnahme und zusätzlich eine Anzeige!

Und das kann teuer werden, wundere dich also nicht, wenn Du dann 900 Euro oder mehr zahlen musst!!!