Was passiert wenn ich in Müller über 200 euro klaue( bin fast Ende 17)?

3 Antworten

Du musst immer die Wahrheit sagen. Es kommt auch nicht auf den Betrag des Diebesgutes an, sondern allein auf den Vorgang selbst. Wenn es die erste Strafe ist, rechne ich nur mit einer Geldstrafe oder Sozialstunden, keine Haft.

Du wirst deshalb nicht ins Gefängnis kommen.

Es ist gut, wenn Du alles zugibst und bereust. Vor allem solltest Du den Schaden in Ordnung bringen. Also die Kosten beim Müller bezahlen, die denen entstehen, wegen der Anzeige und so. Auch ist gut, dass Du nicht vorbestraft bist. Das bewirkt, dass die Strafe gering ausfällt. Wenn der Richter sieht, dass Du das bereust und alles in Ordnung bringen willst, wird er gnädig sein.

Vielleicht musst Du im Altersheim ein paar Wochenenden arbeiten, oder so.

Daß der Fall aktenkundig geworden ist führt dazu, daß Du zu sozialen Arbeiten per Gericht verpflichtet wirst. Das Ausmaß dafür mag in Bayern zwar höher sein, aber da Du hier lebst, mußt Du auch ein Bayrisches Jugendgericht akzeptieren. Einen Anwalt brauchst Du nicht, dieses Geld kannst Du Dir sparen. Deine Reue der Tat kommt leider etwas zu spät.