habe ich als Minijobber (bis 450 Euro) Anspruch auf bezahlte Krankheit, Urlaub und Kindpflege?

4 Antworten

Als Minijobberin hast Du für 6 Wochen im Jahr Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit und anteilmäßigen Urlaubsanspruch. Allerdings bekommst Du bei der Pflege des kranken Kindes kein Geld, da dieses Pflegegeld von der Krankenkasse gezahlt wird und Du aber nicht sozialversichert bist.

ja. Ein Minijob ist ein Job wie jeder andere auch - in Festanstellung.

Auch ein Minijob ist ein ordentliches Arbeitsverhältnis. Mit allen Rechten und Pflichten. Kinderpflege gehört nicht dazu.