In den Mietvertrag meiner Mutter aufnehmen lassen obwohl noch eigene Wohnung?

3 Antworten

Ja, natürlich geht das. Somit ist das auch für Vermieter eine Sicherheit, weil Du damit auch für alle Pflichten aus dem Mietvertrages mit verantwortlich bist.

Wenn der Vermieter damit einverstanden ist, geht das natürlich. Allerdings bist du dann auch jetzt schon haftbar für die Mietzahlung, falls deine Mutter mal nicht zahlen sollte.

Du kann mehrere Wohnungen haben. Eventuell fällt eine Zweitwohnungssteuer an.

"Eventuell fällt eine Zweitwohnungssteuer an."

Nein, da Zweitwohnungssteuer nicht an der Aufnahme in den Mietvertrag hängt, sondern an der Anmeldung als Zweitwohnsitz.

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