Kann der Vermieter der Zuzug des eigenen Kindes verbieten?
Folgende Szenario:
Mutter ein kleines Kind (4 Jahre alt) hat einen Mietvertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen. Die Mutter hat noch ein anderes Kind (17 Jahre alt), das derzeit bei seinem Vater lebt. Die Eltern sind geschieden. Die Mutter hat die Wohnung nach der Scheidung angemietet, nach der Scheidung lebte das größere Kind (17 Jahre alt), bis jetzt bei seinem Vater, jetzt möchte er zu seiner Mutter ziehen, weil er bei seinem Vater nicht richtig versorgt wird. (keine warme Mahlzeit, etc.). Der Vermieter möchte es nicht mit der Begründung, dass er die Wohnung damals für die Mutter und für das kleine Kind vermietet hat, kann er der Zuzug wirklich rechtlich verwehren? (Sprichwort: Familienzusammenführung). Wenn das Kind ohne dieser Zustimmung einzieht, kann er die Unterschrift auf den Anmeldeschein verweigern? Ab 2016(?) ist die Unterschrift des Wohnungsgebers Pflicht um die Anschrift bei der Meldebehörde anzumelden.
Die Wohnung ist 87m2 groß.
2 Antworten
Nein kann er nicht. Familienzuzug kann nicht untersagt werden. Hier ist der Vermieter in der Zustimmungspflicht. Familie sind Kinder, Ehegatten aber auch Eltern.
Den Wohnungsgeberschein muss die Mutter selber ausfüllen, denn Wohnungsgeber ist sie und nicht der Vermieter, das Kind steht ja nicht mit im Mietvertrag.
Dein Vermieter kann allerdings die Nebenkosten entsprechend anpassen.
bei 87 qm seh ich keine Überbelegung und wenn die Fragestellerin morgen schwanger ist, dann muss der VM das neugeborene auch akzeptieren und dabei ist es dann sogar egal ob die Wohnung zu klein währe.
§ 553 BGB - Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte - dejure.org
Zählt als berechtigtes Interesse dazu gibt es Gerichtsurteile und sofern der VM das immer noch nicht akzeptieren will reicht eine Verlobung aus.
Der Vermieter darf den Zuzug deines Kindes nicht verbieten.
Ohne Erlaubnis des Vermieters können in der Wohnung aufgenommen werden:
Die Kinder des Mieters / der Mieterin (auch volljährige Kinder) und Adoptivkinder.
Der Mieter muss immer die Aufnahme eines engen Familienangehörigen in seine Wohnung dem Vermieter mitteilen, muss aber nicht um Erlaubnis fragen.
Für die Meldebehörde braucht dein Kind eine Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug. Der Wohnungsgeber bist du, deshalb kannst du den Anmeldeschein unterschreiben (nicht dein Vermieter).
Gehört die Freundin des Mieters auch zum engsten Kreis? Wenn die Wohnung sehr groß ist.
Der Vermieter muss das Zusammenziehen mit dem Freund oder der Freundin meist genehmigen:
- Bereits der Wunsch, "eine nichteheliche Lebensgemeinschaft zu gründen", ist für die Begründung des berechtigten Interesses ausreichend.
- Trotzdem kann es sein, dass der Vermieter die Erlaubnis nicht erteilt
Mehr Infos hier: https://www.promietrecht.de/Blog/Freundin-Freund-soll-in-Mietwohnung-einziehen-Vermieter-informieren-E2446.htm
So ganz stimmt es nicht, es kommt auf die Wohnungsgröße an, der Vermieter muss eine Überbelegung zb nicht dulden, und er hat Mitsprache wer wo wue wann beim Meldeamt eingetragen wird