Darf der Vermieter verbieten eine Wanne mit Tür einbauen zu lassen da die Dusche eine Höhe von 24cm hat und wir beide Behinderungen haben an beiden Knien?

2 Antworten

Das darf er tatsächlich, "wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an einer behindertengerechten Nutzung der Mietsache überwiegt" sowie ihr "keine Leistung einer angemessenen zusätzlichen Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes" erbringt, § 554a BGB.

Meint: War überhaupt keine Badewanne vorhanden oder verweist der VM auf alternative mobile Lösungen ohne Bausubstanzschädigung, etwa einen Badewannenlift oder hinterlegt ihr keine zusätzliche Sicherheit für die erheblichen Kosten des Rückbaus in den ursprünglichen Zustand, die etwa eure Erben durch Ausschlagung garnicht erbringen müssten, darf er das.

Drittens ist § 554a I 3 BGB entscheidend: Im Gegensatz zu einer Modernisierung müssen sich die Mieter der Hausgemeinschaft keinen tagelangen Baulärm euretwegen antun.

Herzlichen Dank für die Mitteilung

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