Nießbrauch zur Finanzierung des Pflegeheims?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Und wenn das Haus einfach verkauft wird, wäre das nicht einfacher? Es wird durch den Leerstand ja auch nicht besser, trotzdem fallen Kosten an.

Für einen 90-jährigen beträgt der Faktor 2.753, multipliziert mit beispielsweise 3.000,-€ Jahreskaltmiete wäre ja nur gut 8.000,-€, die dem Vater zustehen.

Und ja, mir hat schonmal ein Makler einen Jahreskaltmietwert von 250,-€ für ein kleines, renovierungsbedürftiges Häuschen bescheinigt.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/6-tabellen-a-anlage-9-zu-14-bewg_idesk_PI17574_HI12476055.html

Ansonsten kommt es natürlich auf den Vertrag zum Niessbrauch an. Und man kann sicher auch versuchen, sich auf die Unvermietbarkeit zu berufen. Welche dann aber auch nachgewiesen werden muss, z.B. durch ein Maklerexpose.

Wer sich kümmern muss? Derjenige, der den Vater vertritt.

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Das mit der "Ablösezahlung" habe ich nicht gewusst. Ist auf jeden Fall eine Überlegung wert.

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Vielen Dank für die Antwort. Hat es eine Relevanz, wenn in den Notarunterlagen steht "Der Jahreswert des Rechts beträgt ca. 8000 DM"? Oder ist der lokale Mietspiegel vorrangig? Grüße M.

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Du kannst das Haus verkaufen, wenn der Nießbrauchberechtigte zustimmt. Ihm würde dann ggf. das entgangene Nutzungsentgeld/die entgangene Miete zustehen (siehe Antwort von Andri123).

Dein Vater braucht Dich nicht zu verklagen, das macht das Sozialamt direkt, bzw. zuerst kommt eine Forderung, bevor es zu einer Klage kommt.

Um die Vermietung musst Du Dich als Eigentümerin kümmern und eine Miete im Rahmen des ortsüblichen Mietspiegels ist ok.