Darf Vermieter in Selbstvornahme die Wohnung räumen, wenn der Vermieter bereits ausgezogen ist?
Ein Vermieter ist sehr unglücklich. Denn sein Mieter hat längere Zeit schon die Miete nicht gezahlt und ist endlich aufgrund der Kündigung des Vermieters ausgezogen. Seine Habe, insbesondere sein ganzes Mobiliar, hat der Mieter aber noch nicht ausgeräumt und auch die Schlüssel zur Wohnung ebenfalls noch nicht zurückgegeben. Darf der Vermieter jetzt zur Selbstvornahme greifen und also selbst räumen und das Schloss auswechseln?
3 Antworten
Wenn der schon lange die Miete nciht gezahlt hat und der Kündigungszeitpunkt überschritten ist, könnte der Vermieter ja von seinem Vermieterpfandrecht gebrauch machen und die Wohnung vom Gerichtsvollziehen räumen lassen.
Das verursacht ihm zar nocnmal Kosten, aber er ist auf der sicheren Seite. Er hat nciht selbst geräumt, der Gerichtsvollzieher verwertet (bzw. teilt dem alten Mieter mit das er seine Sache auslösen kann).
Ich würde das versuchen, als eventuell wie Hacky noch genervt zu sein von einem der es nciht verdient hat.
Das ist eine ganz heikle Angelegenheit. Ich war in ähnlicher Situation. Der Mieter hatte zwar die Wohnung, nicht aber den Keller geräumt. Ich mußte wochenlang warten, bis ich den Keller unter Zeugen geräumt habe. Mein Anwalt meinte damals, es könnte ja passieren, daß der Mieter irgendwann kommt und welche Wertgegenstände, die im Keller verborgen waren, holen möchte!!! Obwohl ich von dem Mieter heute noch rund EUR 30.000 zu bekommen hätte, könnte er mich verklagen! Glücklicherweise hat er sich nicht wieder blicken lassen!!!
Nach vergeblicher Fristsetzung und gutgemeinten Gespröchen werde ich zur Selbstvornahme übergehen, mit geeigneten Zeugen und Protokollierung.