Meine Grundschuld löschen und trotzdem läuft der Kredit bei Vater weiter?

3 Antworten

Das entscheidet alleine der Kreditgeber, also die Bank.

Ohne deren Löschungsbewilligung ist eine Löschung der Grundschuld ohnehin unmöglich.

Ob die Bank eine Absicherung ausschließlich durch die Grundschuld auf dem Haus des Vaters für ausreichend hält können wir nicht beurteilen. Hängt ja unter anderem von dem Beleihungswert des Hauses ab und von eventuell bestehenden anderen, vorrangigen Belastungen.

Da hat die Bank das letzte Wort.

Aus dem Sachverhalt entnehme ich, dass ohne, oder fast ohne Eigenkapital gebaut/gekauft wurde und der Verkaufspreis nicht zur. vollständigen Tilgung reicht.

Also muss die Bank sagen, wie es mit demRestkredit läuft.

Wichtig ist,dass denen die Kaufpreiszahlung reicht, um das Grundbuch des zu verkaufenden Hauses freigemacht wird. Nicht dass auch noch der Verkauf des Hauses des Vaters gefordert wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Steffen

Nicht wir, sondern du müsstest wissen, ob der Verkaufserlös deines Objekts allein ausreicht, um das vermutlich gekündigte Bankdarlehen samt den Leistungsrückständen und Kosten voll zu decken.

Es ist nicht auszuschließen, dass die Bank wegen etwaiger Restverbindlichkeiten in das väterliche Objekt vollstreckt, sofern auch diese Grundschuld gekündigt wurde. Auch das weißt du.