Grundschuld für einen der Erben?

2 Antworten

Ist es nicht so, dass JEDER Erbe auch für die Schulden verantwortlich ist? Also dass das Kind A ja die Hälfte "seiner " Schuld selbst mit tragen muss?
Das wäre ja dann nur 80.000 - 13.000 ./. 2 

So hat man es mir erzählt

bsacenter  17.08.2018, 21:16

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Ulani:

Verkaufspreis 80 000 abzüglich 26.000, sofern die Forderung von Kind 1), für die die Grundschuld bestellt und im Grundbuch eingetragen wurde, noch in voller Höhe besteht, Ergebnis 54 000 : 2 = 27 000

Kind 1) erhält aus dem Verkaufserlös 26 000 + 27.000 = 53 000,

Kind 2) 27.000,-- Euro.

Snooopy155  29.04.2016, 07:54

Die Realität sieht aber wahrscheinlich anders aus.

Erst einmal muß sichergestellt werden, dass der Begünstigte  von der Grundschuld der Löschung dieser zustimmt - das ist nicht gebührenfrei. Das bedeutet defacto - entweder das Kind A kann die Restverbindlichkeiten sofort zahlen oder aber es es muß über den Notar ein Verkaufsverfahren in die Wege geleitet werden, bei dem der Kreditgeber sein Geld direkt erhält. Alle dies Zusatzkosten trägt natürlich Kind A alleine.

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bsacenter  17.08.2018, 21:15

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