Maklercourtage umgehen indem man den Vermittlungsvertrag auslaufen lässt oder ist dies nicht erlaubt

2 Antworten

Richtig nette Methode, erst den Makler arbeiten lassen udn dann darauf warten, dass man ihn um den Lohn besch...... kann.

Wenn man später nachweisen kann, dass der Kontakt zu Vertragslaufzeiten zustande kam, dann ist es fällig, ist aber (leider) vermutlich nciht nachzuweisen.

In der Tat ist es nicht nachzuweisen. Es sei denn man hat den Makler zu Vertragslaufzeiten direkt kontaktiert. In meinem Fall hatte ich das Angebot vom Eigentümer persönlich und hatte nie den Kontakt zum Makler. Sicherheitshalber haben wir die wenigen Wochen noch abgewartet bis die Vertragslaufzeit vorbei war und gingen dann zum Notar. Daß der Makler in der Zwischenzeit noch einen Käufer gefunden hätte war ziemlich unwahrscheinlich, denn der Makler war so Provisionsgierig, daß er das Haus DM 100.000,-- teurer angesetzt hatte als der Eigentümer eigendlich wollte. Mein Glück!