Unstimmigkeiten bei Belegprüfung der Hausverwaltung

2 Antworten

Wenn der Beleg nicht auftaucht, sollte die Entlastung verweigert werden und auch die Zustimmung zu Jahresabrechnung sollte der WEG empfohlen werden abzulehnen. Wenn der Betrag nachweislich nicht umgebucht wird, dann ist das eine Veruntreuung des Geldes eurer Eigentümergemeinschaft.

Bei der nächsten Vertragsverlängerung des Verwaltervertrages sollte der Vertrag nicht verlängert wird und stattdessen ein neu Hausverwaltung gesucht werden.

Wegen grober Veruntreuung kann auch einer HV eine Sonderkündigungsrecht bestehen,

Mein Rat. Kauf dir mal ein Buch über die Arbeit eines Verwaltungsbeirates  und besuche auch ein Seminar darüber. Außerdem gibt es auch Hilfe z.B. hier http://www.wohnen-im-eigentum.de/

Verhalten? Natürlich dem Verwalter die Entlastung verweigern.

Wenn Du die Kontoauszüge geprüft hast, hätte sich doch zumindest die Bankbuchung der Rückbuchung finden lassen müssen. Bei dem Betrag erscheint das ein wenig übertrieben, aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass da mit hin- und her Schieberei ein Fehlbetrag verschleiert werden soll.