Lohnersatzleistungen im gesamten Jahr?

2 Antworten

Du kannst auch eine Zusammenveranlagung machen und eine Aufteilung der Steuerschuld beantragen. Damit habt Ihr den splitting-Vorteil gesichert.

Ansonsten muss man nichts befürchten, sondern man kann es durchrechnen. Dann weiss man, welche Variante besser ist. Zum Beispiel mit Elster.

Sehr richtig.

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@EnnoWarMal

Na? Er kann keine Z. "machen".

Sie können eine Z. beantragen - die Weiber sind da gerne sehr zickig und nachtragend.

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Du kannst eine Einzelveranlagung beantragen - mit der Steuerklasse und der Trennung hat das nichts zu tun.