Lebensmittelvergiftung im Restaurant - Anspruch auf Schadensersatz?

3 Antworten

Ja natürlich, ganz selbstverständlich.

Allerdings: Die Behandlungskosten zahlt Deine Versicherung. Daher kann sie auch Erstattung verlangen und nicht Du.

Den Arbeitsausfall zahlt der Arbeitgeber. Daher kann der Erstattung verlangen und nicht Du.

Übrig bleibt das Schmerzensgeld. Der Haken insofern: Wer einen Anspruch geltend macht, muß dessen tatsächliche Voraussetzungen nachweisen. Geübte Restaurantbesucher pflegen sich daher IMMER Proben ALLER verkostierten Speisen zu ziehen. Daher Kühltasche nicht vergessen. Unbedingt erforderlich sind auch Zeugenaussagen, nicht dass der Maitre de Plaisir behauptet, das Magengrummeln habe man sich in Wahrheit in der Pizzaria Salmonelli nebenan zugezogen. Am besten nimmt man deshalb Namen und Anschriften der übrigen Restaurantbesucher vorsorglich auf. So gerüstet kann man jeder prozessualen Auseinandersetzung gelassen entgegen sehen.

wfwbinder  30.01.2014, 16:34

Vielen Dank, ich werde nun meine Ausrüstung für Restaurantbesuche ergänzen.

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Schadenersatz dürfte kaum nachweisbar sein.

Wenn man ins Krankenhaus muss wegen einer Lebensmittelvergiftung, wird ja von der Krankenkasse gezahlt.

Was in Frage kommt:

  1. Schmerzensgeld wegen z. B. Magen auspumpen

  2. Schadenersatz durch die Krankenkasse

  3. Schadenersatz durch den Arbeitgeber, wegen Lohnfortzahlung durch Arbeitsausfall.

Wenn man deswegen in ärztlicher Behandlung war, dann schon!Also, wenn es Beweise dafür gibt, dass man eine Lebensmittelvergiftung hatte, dann ja!