Wenn man deswegen in ärztlicher Behandlung war, dann schon!Also, wenn es Beweise dafür gibt, dass man eine Lebensmittelvergiftung hatte, dann ja!
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Ich würde das auch erst mal so versuchen. Frag deine Bank nochmal, ob das Geld tatsächlich 2 Mal abgebucht, bzw. abgebucht und überwiesen wurde und wenn ja, dann lass es dir einfach wieder zurückbuchen.
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Eine rechtliche Verpflichtung gibt es nicht, Banken und auch Sparkassen sind ja schließlich Unternehmen, aber die besten Chancen wird man wohl bei der Sparkasse haben.
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Es kann sein, dass die Rechnung höher ist als im Vorjahr, aber auf 120m erscheinen mir 2000€ quasi unmöglich. Ght zum Mieterverein, die helfen einem immer und schaffen es auch oft die Nachzahlungen deutlich zu senken!
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